Der Bundesrat will mehr Stimmberechtigten das Abstimmen über Internet ermöglichen. Bis aber alle Schweizerinnen und Schweizer ihre Stimme elektronisch abgeben können, müssen hohe Sicherheitsanforderungen erfüllt sein, was noch lange dauern dürfte.
Die elektronische Stimmabgabe steht heute versuchsweise Auslandschweizern sowie in einigen Kantonen auch einem kleinen Anteil der Inländer offen. Diesen Kreis will der Bundesrat nach und nach ausweiten. Wie im Sommer angekündigt, passte er dazu die Verordnung an, wie die Bundeskanzlei am Freitag mitteilte. Die neuen Regeln gelten ab dem 15. Januar 2014.
Namentlich erhöhte der Bundesrat das Quorum für den Anteil der Stimmberechtigten, die pro Urnengang maximal über Internet abstimmen dürfen. Heute dürfen maximal 10 Prozent der Stimmberechtigten in der Schweiz sowie maximal 30 Prozent in einem einzelnen Kanton E-Voting nutzen. E-Voting wird seit rund 10 Jahren in der Schweiz eingesetzt.
Mehr Stimmberechtigte, höhere Sicherheit
Neu ersetzt der Bundesrat die Grenzwerte mit einer stufenweisen Regelung. Je höher der Anteil der Stimmberechtigten, die teilnehmen können, umso höher sind auch die Sicherheitsanforderungen. Im Prinzip könnten alle Schweizerinnen und Schweizer zugelassen werden.
«Zuerst müssen aber die Systeme weiterentwickelt werden», sagte Bundeskanzlerin Corina Casanova vor den Bundeshausmedien. Damit die Ausweitung auch tatsächlich genehmigt wird, müssen die heute drei Anbieter der Informatiksysteme an der Verifizierbarkeit arbeiten.
Dabei geht es darum, dass ein Stimmberechtigter überprüfen kann, dass seine Stimme korrekt gezählt wurde sowie in einem weiteren Schritt, dass die korrekte Zählung der gesamten Abstimmung überprüft wurde. Die erste Etappe könnte 2015 erreicht werden, die zweite 2018, sagte Peter Grünenfelder, Präsident der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz SSK.
Kritik in Parlamenten
An der elektronischen Stimmabgabe wurde im vergangenen Herbst vereinzelt Kritik auf Kantons- und Bundesebene laut. Nebst der Verifizierbarkeit wurde auch bemängelt, dass der Quellcode der Systeme nicht zwingend offengelegt werden muss. Wenn niemand ausser den Programmierern die genaue Funktionsweise eines Systems kennt, müssen Stimmbürger mehr oder weniger blind darauf vertrauen, dass es korrekt funktioniert.
Die Kritik werde ernst genommen, sagte Grünenfelder. Vote électronique sei aber ein Zug, der nicht mehr zu stoppen sei. Die Versuche an über 100 Urnengängen seien erfolgreich verlaufen und die Nutzung nehme stetig zu.