Bundesrat legt Höchstzahlen für Personen aus Drittstaaten fest

Im kommenden Jahr können Schweizer Unternehmen gleich viele Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU und EFTA rekrutieren wie im laufenden Jahr. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, die Höchstzahlen für 2014 auf dem Niveau von 2013 zu belassen.

Zahl der B- und L-Aufenthaltsbewilligungen bleibt gleich (Archiv) (Bild: sda)

Im kommenden Jahr können Schweizer Unternehmen gleich viele Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU und EFTA rekrutieren wie im laufenden Jahr. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, die Höchstzahlen für 2014 auf dem Niveau von 2013 zu belassen.

Damit können Schweizer Unternehmen nächstes Jahr 8500 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutieren. Der Bundesrat bewilligte 3500 Aufenthaltsbewilligungen (B-Ausweis) und 5000 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Ausweis), wie das Bundesamt für Migration mitteilte.

Auch die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr bleiben auf dem Niveau von 2013. Der Bundesrat bewilligte 3000 Einheiten für Kurzaufenthalter und 500 Einheiten für Aufenthalter. Die Höchstzahlen gelten für Dienstleistungserbringer, die sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können.

Datenaustausch zur Missbrauchsbekämpfung

Festgelegt werden die Zahlen in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE). Der Bundesrat hat in der Verordnung auch den Datenaustausch zwischen der Arbeitslosenversicherung und den Migrationsbehörden geregelt.

Der Datenaustausch soll dabei helfen, missbräuchliche Sozialleistungsbezüge zu verhindern. Er ist Teil eines Massnahmenpakets zur Personenfreizügigkeit.

Weiter hat der Bundesrat in der Verordnung konkretisiert, über welche finanziellen Mittel Rentnerinnen und Rentner aus Drittsaaten verfügen müssen, wenn sie sich in der Schweiz aufhalten wollen.

Kontingente für Kroatinnen und Kroaten

Schliesslich genehmigte der Bundesrat Vorauskontingente für kroatische Staatsangehörige, die ab der Unterzeichnung des Protokolls III über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien bis zu dessen Inkraftsetzung zur Anwendung kommen werden.

Er legte die Kontingente auf 450 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 50 Aufenthaltsbewilligungen fest. Bewilligungen werden nach den gleichen Kriterien wie für Drittstaatsangehörige erteilt.

Zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien wird der Bundesrat als nächstes dem Parlament eine Botschaft unterbreiten. Das letzte Wort dürfte das Volk haben, der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

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