Am 22. September kann das Stimmvolk über drei eidgenössische Vorlagen entscheiden. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch festgelegt. Es geht um die Wehrpflicht, die Tankstellenshops sowie Epidemien.
Nicht auf der Liste der Abstimmungsvorlagen vom 22. September ist die 1:12-Initiative. Damit steht fest, dass diese am 24. November vors Volk kommt, wie es bei der Bundeskanzlei auf Anfrage hiess.
Mit der 1:12-Initiative verlangen die Jungsozialisten (JUSO), dass in einem Unternehmen der höchste Lohn das Zwölffache des tiefsten Lohns nicht überschreiten darf. Die Chefs sollen also in einem Monat nicht mehr verdienen dürfen als die Mitarbeitenden in einem Jahr. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen dem Stimmvolk, die Initiative abzulehnen.
Abschaffung der Wehrpflicht
Bei den Abstimmungsvorlagen vom 22. September handelt es sich um eine Volksinitiative und zwei Gesetzesrevisionen, gegen die das Referendum ergriffen wurde.
Mit der Volksinitiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» will ein Bündnis um die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) die Wehrpflicht in der Schweiz abschaffen. Die Initianten sind der Meinung, dass ein Massenheer ein Relikt aus dem Kalten Krieg sei. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Öffnungszeiten der Tankstellenshops
Bei den Tankstellenshops geht es um eine Lockerung der Regeln über die Nacht- und Sonntagsarbeit im Arbeitsgesetz. Diese soll Tankstellenshops erlauben, künftig rund um die Uhr sämtliche Produkte aus ihrem Sortiment zu verkaufen. Die Shops könnten in der Nacht ohne Sonderbewilligung Personal beschäftigen, wenn das Warenangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist.
Unter dem Namen «Sonntagsallianz» haben Gewerkschaften gemeinsam mit anderen linken und kirchlichen Gruppierungen dagegen das Referendum ergriffen. Aus ihrer Sicht würden mit der Änderung die Arbeitsbedingungen im Detailhandel verschlechtert. Die Gegnerinnen und Gegner sehen die neuen Regeln ausserdem als ersten Schritt zu einer weiteren Deregulierung der Ladenöffnungs- und Arbeitszeiten.
Schutz gegen übertragbare Krankheiten
Hinter dem Referendum gegen das revidierte Epidemiengesetz steht der Naturheilkundler Daniel Trappitsch vom Netzwerk Impfentscheid, der bereits das Tierseuchengesetz bekämpft hatte. Ihm geht es insbesondere um obligatorische Impfungen. Das neue Gesetz umschreibt genauer, in welchen Fällen der Bund und in welchen die Kantone solche anordnen können.
Die Gegnerinnen und Gegner bekämpfen das Gesetz auch unter dem Stichwort «Frühsexualisierung». Sie befürchten, dass in den Schulen im Namen der AIDS-Prävention die Sexualkunde zu viel Gewicht erhält. Der Bund will mit der Revision des Epidemiengesetzes den Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten verbessern.