Der Bundesrat will seine Unterschrift noch nicht unter das umstrittene ACTA-Abkommen gegen Fälschungen und Internetpiraterie setzen. Er hat am Mittwoch beschlossen abzuwarten, bis „genügend Entscheidelemente für die Beurteilung des weiteren Vorgehens“ vorliegen.
Dies hält die Regierung in einer Antwort auf ein Schreiben der aussenpolitischen Kommission (APK) des Nationalrats fest. Diese hatte Zweifel am ACTA-Abkommen geäussert und den Bundesrat dazu aufgefordert, mit der Unterzeichnung zuzuwarten, bis ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofes vorliegt.
Auch die Parteien sowie economiesuisse hatten gefordert, dass der Bundesrat die Unterzeichnung und Ratifizierung des Abkommens sistiert. Für die FDP ist unklar, ob die USA anderen Ländern via ACTA eine extraterritoriale Anwendung ihrer eigenen Gesetze aufzwingen können.
Den USA gehe es um den Schutz der eigenen Unterhaltungsindustrie. Die SP kritisiert, dass das Abkommen ausserhalb der politischen Gremien ausgehandelt wurde.
Das ACTA-Abkommen soll auf internationaler Ebene die gross angelegte und kommerziell orientierte Fälschung und Piraterie bekämpfen helfen. Mit dem Abkommen soll die Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten vertieft werden.
ACTA in der Kritik
Seit dem Abschluss der Verhandlungen wächst die Kritik an ACTA. „Der Bundesrat nimmt diese Befürchtungen ernst, denn sie betreffen grundlegende Freiheiten und wichtige Rechtsgüter“, hält das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement in der Medienmitteilung fest. Deshalb verzichte die Schweiz vorerst auf eine Unterzeichnung des Abkommens.
Nun wartet die Schweiz zusätzliche Entscheidungsgrundlagen ab. Als solche gelten die Verfahren in den fünf EU-Mitgliedstaaten, welche die Unterzeichnung von ACTA aufgeschoben haben, und das von der APK erwähnte und von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Gutachten beim Europäischen Gerichtshof. Auch das Ratifikationsverfahren in der EU wertet der Bundesrat als richtungsweisend.
Furcht vor Zensur
Das Abkommen, das Internetpiraterie bekämpfen soll, ist in ganz Europa umstritten. In den vergangenen Monaten kam es in vielen Ländern zu Protestkundgebungen. Nur ein Teil der EU-Staaten hat es bisher unterzeichnet. Auch in der Schweiz wächst der Widerstand.
ACTA sieht unter anderem vor, dass Internet-Anbieter für Urheberrechtsverletzungen von Kunden haftbar gemacht werden können. Kritiker sehen darin eine Pflicht für die Provider, Inhalte zu zensurieren.