Bundesrat lehnt die „1:12“-Initiative ohne Gegenvorschlag ab

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative der JUSO „1:12 – Für gerechte Löhne“ ohne Gegenvorschlag ab. Seiner Ansicht nach stellt die Initiative kein wirksames Mittel gegen zu hohe Löhne und Lohnungleichheit dar.

Ein Aktenkoffer (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative der JUSO „1:12 – Für gerechte Löhne“ ohne Gegenvorschlag ab. Seiner Ansicht nach stellt die Initiative kein wirksames Mittel gegen zu hohe Löhne und Lohnungleichheit dar.

Das im März 2011 mit über 113’000 Unterschriften eingereichte Volksbegehren der JungsozialistInnen Schweiz (JUSO) verlangt, dass der tiefste Lohn in einer Firma höchstens zwölf Mal tiefer sein darf als der Lohn der bestbezahlten Person.

Wie der Bundesrat am Mittwoch in einem Communiqué schreibt, teilt er die Einschätzung der JUSO, dass die in den letzten Jahren beobachtete Entwicklung der sehr hohen Löhne zu sozialen und wirtschaftlichen Problemen führen könnten.

Warten auf Aktienrechtsrevision

Anders als die JUSO ist der Bundesrat aber der Meinung, dass die bestehenden und geplanten politischen Massnahmen überzeugendere Resultate bringen werden. Er denkt dabei insbesondere an den indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative, wie ihn die Rechtskommission des Ständerats vorgelegt hat.

Dieser sieht keine Lohnobergrenzen oder ähnliche Massnahmen vor. Auch eine Bonussteuer ist vorerst vom Tisch. Vielmehr sollen die Aktionäre die Lohnexzesse in den Teppichetagen stoppen. Dazu sollen ihre Aktionärsrechte gestärkt werden, etwa mit Abstimmungen über die Lohnbezüge des Top-Managements. Der Gegenvorschlag steckt zurzeit noch in der Differenzbereinigung zwischen den Räten.

Der Bundesrat zeigt sich in der Medienmitteilung überzeugt, dass die aktienrechtlichen Bestimmungen zur „Corporate Governance“ im Allgemeinen und die Bestimmungen zu den Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften im Speziellen verbessert werden müssten.

Neue Leitplanken für die hohen und höchsten Löhne in der Finanzbranche seien im Rahmen der Bankenregulierung gesetzt worden: Etwa mit der Weisung der Finanzmarktaufsicht FINMA zu den Entlöhnungssystemen oder mit dem neuen Artikel des Bankengesetzes, wonach der Bundesrat in die Löhne von systemrelevanten Banken eingreifen darf, solange sie vom Staat finanziell unterstützt werden.

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