Bundesrat lehnt ECOPOP-Initiative als wirtschaftsschädlich ab

Der Bundesrat wird wie erwartet ein Nein zur ECOPOP-Initiative für eine starre Obergrenze der Zuwanderung empfehlen. Wie bereits bei der Zuwanderungs-Initiative der SVP sieht er grosse Nachteile für die Wirtschaft, wenn die Zuwanderung beschränkt würde.

Einreichung der Unterschriftenbögen in Bern im vergangenen November (Bild: sda)

Der Bundesrat wird wie erwartet ein Nein zur ECOPOP-Initiative für eine starre Obergrenze der Zuwanderung empfehlen. Wie bereits bei der Zuwanderungs-Initiative der SVP sieht er grosse Nachteile für die Wirtschaft, wenn die Zuwanderung beschränkt würde.

Die Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» verlangt unter anderem eine Obergrenze der Zuwanderung pro Jahr von 0,2 Prozent der Bevölkerung. Das entspreche ungefähr einer Zuwanderung von 16’000 Personen pro Jahr, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien in Bern.

Aus Sicht des Bundesrates ist diese Zahl viel zu tief. Allein im vergangenen Jahr kamen netto rund 73’000 Personen in die Schweiz. Ausserdem sei der Wert starr, sagte Sommaruga. Und: «Der Zugang von Arbeitskräften wäre massiv eingeschränkt. Wenn die Wirtschaft anzieht, gibt es keinen Handlungsspielraum.»

Wegen des befürchteten Schadens für die Wirtschaft hatte der Bundesrat auch bereits die Zuwanderungs-Initiative der SVP abgelehnt. Diese fordert die Wiedereinführung von Kontingenten, die der Bundesrat festzulegen hätte.

Beide Initiativen hätten die Kündigung der Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU zur Folge, sagte Sommaruga. Wegen der Guillotine-Klausel würden damit auch alle Abkommen im Rahmen der Bilateralen I dahinfallen. Der Bundesrat will der Initiative auch keinen Gegenvorschlag entgegensetzen.

Sommaruga räumte ein, dass die relative hohe Zuwanderung in der Schweiz teilweise problematisch aufgenommen wird. Sie verwies aber darauf, dass der Bundesrat entsprechende Gegenmassnahmen ins Auge gefasst habe. Dazu zählte sie beispielsweise Bemühungen zur verbesserten Integration oder Massnahmen in der Wohnungspolitik.

Erinnerungen ans Missionieren

Kritisch beurteilt die Landesregierung auch die zweite Forderung der Initiative nach einer stärkeren Ausrichtung der Entwicklungshilfe auf die freiwillige Familienplanung. Konkret sollen 10 Prozent der Gelder der Entwicklungshilfe dafür dienen, in Entwicklungsländern Verhütungsmethoden bekannt zu machen.

Es sei längst erwiesen, dass die hohe Geburtenzahl in bestimmten Ländern hauptsächlich auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen seien, stellte Sommaruga fest. Zahlreiche Kinder zu kriegen, sei bei fehlender Altersvorsorge eine Form der Absicherung.

Zwei Stossrichtungen, gleiches Ziel

Zu beschäftigen hatte sich der Bundesrat auch damit, ob die Initiative überhaupt gültig zu erklären ist. Nach Bundesverfassung muss eine Initiative die Einheit der Materie wahren: Sie darf nicht mehrere unzusammenhängende Forderungen enthalten, da das Stimmvolk über die Gesamtheit der Initiative zu entscheiden hat.

Flexible Umsetzung möglich

Auch zwingendes Völkerrecht – ein weiterer Ungültigkeitsgrund – sieht der Bundesrat durch die Initiative nicht verletzt. Bezüglich der Stellung von Asylsuchenden könnte die Initiative laut Sommaruga flexibel genug umgesetzt werden, sodass die Nicht-Rückweisungsklausel eingehalten wird.

Hinter der Volksinitiative steht die Organisation ECOPOP. Diese versteht sich als Umweltorganisation, die sich besonders mit dem Faktor Bevölkerung auseinandersetzt. Eingereicht wurde die Initiative im vergangenen Dezember mit rund 119’800 Unterschriften.

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