Der Bundesrat lehnt sowohl die Bankgeheimnisinitiative als auch den Gegenvorschlag dazu ab. Er warnt vor einer Verharmlosung der Steuerhinterziehung.
Zwar brächte der Gegenentwurf zur Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» keine materiellen Neuerungen, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Die Verankerung des steuerlichen Bankgeheimnisses in der Verfassung und die damit verbundene Bagatellisierung der Steuerhinterziehung hätten jedoch eine negative Signalwirkung.
Für steuerehrliche Personen brächte der Gegenentwurf ebenso wenig eine Verbesserung wie die Volksinitiative, hält der Bundesrat fest. Steuerunehrliche Personen dagegen sähen sich in ihrem Verhalten bestärkt, und die Steuermoral würde sinken. Als Folge davon ergäben sich Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden.
Eingeschränkter Handlungsspielraum
Eine Annahme der Volksinitiative oder des Gegenvorschlags würde aus Sicht des Bundesrates auch den Handlungsspielraum bei künftigen Reformen der Verrechnungssteuer und des Steuerstrafrechts unnötig einschränken. Die Reformen liegen auf Eis, bis über die Bankgeheimnisinitiative abgestimmt wurde.
Bei der Verrechnungssteuerreform würde ein Ja zum Gegenvorschlag die von Wirtschaftskreisen postulierte Lösung ausschliessen, heisst es in der Stellungnahme des Bundesrates. Eine teilweise Aufhebung der Verrechnungssteuer zur Stärkung des Standortes Schweiz dürfte sich kaum noch realisieren lassen, da eine damit verbundene automatische Meldung an die Steuerbehörden nicht mehr möglich wäre.
Nationalrat für beide Vorlagen
Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» ist bereits in der parlamentarischen Beratung. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hatte einen direkten Gegenvorschlag dazu erarbeitet. Der Nationalrat sprach sich dafür aus, sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag zur Annahme zu empfehlen.
Nun ist der Ständerat am Zug. Seine Kommission sistierte die Beratungen jedoch und holte eine Stellungnahme des Bundesrates zum Gegenvorschlag ein. Diese hat der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet.
Bankgeheimnis als Grundrecht
Hinter der Volksinitiative steht ein Komitee um den SVP-Nationalrat und Banker Thomas Matter (ZH). Die Initianten wollen das steuerliche Bankgeheimnis als Teil des Grundrechts auf Schutz der Privatsphäre in der Bundesverfassung verankern.
Aus Sicht des Bundesrates geht der Initiativtext allerdings über den geltenden Schutz hinaus. Ein Ja hätte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern gefährdet wäre, heisst es in der Botschaft ans Parlament.
Nur bei schwerwiegender Straftat
Heute haben die Steuerbehörden die Möglichkeit, Informationen bei Dritten einzuholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert – beispielsweise den Lohnausweis beim Arbeitgeber. Die Initiative würde diese Möglichkeit einschränken.
Die Steuerbehörden könnten nur noch im Rahmen von Strafverfahren Informationen einholen – und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.
Mit dem Gegenentwurf würden die geltenden Gesetzesbestimmungen zu den Ausnahmen in der Verfassung verankert. Ausserdem würde ausdrücklich festgehalten, dass ein automatischer Informationsaustausch im Inland auch nicht über eine Revision der Verrechnungssteuer eingeführt werden kann.