Der Bundesrat will Familien nicht steuerlich fördern, die ihre Kinder selber betreuen. Er hat sich am Mittwoch gegen die SVP-Familieninitiative ausgesprochen. Dem Volksbegehren will die Regierung auch keinen Gegenvorschlag gegenüberstellen.
Wie die Eidgenössische Steuerverwaltung am Mittwoch mitteilte, beauftragte der Bundesrat das Finanzdepartement eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments auszuarbeiten.
Die letzten Juni mit 113’011 gültigen Unterschriften eingereichte Initiative fordert, dass Steuerabzüge für die Eigenbetreuung von Kindern mindestens gleich hoch sein sollen wie die Abzüge für die Fremdbetreuung.
Die SVP will damit das traditionelle Modell der Einverdienerfamilie fördern, bei dem in der Regel der Familienvater voll erwerbstätig ist und die Mutter sich um Heim, Herd und Kinder kümmert.
Bundesrat will „neutrales“ Steuerrecht
Nach Ansicht des Bundesrates soll sich das Steuerrecht gegenüber den verschiedenen Familienmodellen möglichst neutral verhalten und nicht wie von den Initianten gefordert das traditionelle Modell bevorzugen. Der Entscheid zwischen eigener Kinderbetreuung mit Verzicht auf Erwerbstätigkeit und Erwerbstätigkeit mit Fremdbetreuung der Kinder solle nicht steuerlich motiviert sein.
Würde die Initiative angenommen und umgesetzt, würden die Bestrebungen der Familiensteuerreform aus dem Jahr 2009 wieder zunichte gemacht. Mit dieser Reform hatten Bundesrat und Parlament die Benachteiligung von Zweiverdienerfamilien beseitigt, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.
Zweiverdienerfamilien in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen wie Einverdienerfamilien hatten bis dahin durch die Kosten der Fremdbetreuung ein tieferes verfügbares Einkommen. Deshalb wurde der Fremdbetreuungsabzug eingeführt.
„Heiratsstrafe“ abschaffen
Obwohl der Bundesrat bei der Familienbesteuerung Handlungsbedarf ortet – insbesondere bei der so genannten „Heiratsstrafe“ und den Belastungsunterschieden zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren -, will er der Initiative keinen Gegenvorschlag gegenüberstellen.
Der Bundesrat begründet dies mit seinem Beschluss vom letzten Oktober, zur Beseitigung der „Heiratsstrafe“ eine Vorlage auszuarbeiten.