Die Mitglieder des Bundesrates sollten weiterhin vom Parlament gewählt werden, findet der Bundesrat. Mit einer Volkswahl käme es zu teuren und monatelangen politischen Kampagnen. Der SVP-Initiative erteilt er deshalb eine Abfuhr.
Der Bundesrat sei nicht gegen mehr Demokratie, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien. Die Schweizer Stimmberechtigten wären durchaus in der Lage, die geeigneten Leute in die Regierung zu wählen. Das zeige sich in den Kantonen, wo die Exekutive direkt gewählt werde.
Doch eine Volkswahl auf nationaler Ebene bringe nach Ansicht des Bundesrates zu viele Nachteile. Der Gewichtigste: Schweizweite Wahlkämpfe sind zeitintensiv und teuer. „Ab Legislaturmitte müssten Bundesräte auf Twitter um die Gunst der Wähler buhlen und an Benefizveranstaltungen ihrer Parteien teilnehmen“, sagte Sommaruga.
Das würde gemäss der Justizministerin nicht nur dazu führen, dass weniger Zeit fürs Regieren übrig bliebe. Auch das Kollegialprinzip würde vermutlich vermehrt strapaziert. „Bundesräte sollten deshalb keine Wahllokomotiven für die Parteien sein“, sagte Sommaruga. Ein Nein zur Volkswahl sei auch ein Nein zu mehr Spektakel.
Weiter würden bei nationalen Wahlkämpfen die Kantonalparteien an Bedeutung verlieren, sagte Sommaruga. Das würde den Föderalismus schwächen. Hinzu käme, dass mit einem einzigen Wahlkreis, wie ihn die Initiative vorsieht, die bevölkerungsreichen Mittelandkantone mehr Gewicht bekämen.
Bewährtes Modell
Formell verabschiedete der Bundesrat am Mittwoch die Botschaft zur SVP-Initiative „Volkswahl des Bundesrates“. Darin empfiehlt die Regierung dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Er betont, das seit der Gründung des Bundesstaates bestehende Modell habe sich bewährt.
Verschiedene Vorstösse – darunter auch zwei Volksinitiativen – eine Volkswahl des Bundesrates einzuführen, seien in der Vergangenheit gescheitert, sagte Sommaruga. Das verleihe dem geltenden Wahlprozedere Legitimität.
Weiter führte Sommaruga ins Feld, dass mit einer Volkswahl, das Parlament geschwächt würde. Eine Beeinträchtigung der Stabilität zwischen Legislative und Exekutive sei aber nicht erwünscht – zumal dem Parlament per Verfassung die Aufgabe zukomme, die Regierung zu beaufsichtigen.
Die Sonderregelung für die Sprachminderheiten, welche die SVP-Initiative vorsieht, bezeichnete Bundesrätin Sommaruga als unnötig. In der Geschichte des Schweizer Bundesstaates sei es nur während fünf Jahren vorgekommen, dass weniger als zwei Vertreter der lateinischen Schweiz im Bundesrat waren.