Der Bundesrat empfiehlt die SVP-Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrats“ ohne Gegenentwurf zur Ablehnung. Die Wahl der Regierungsmitglieder durch die Bundesversammlung habe sich bewährt. Deshalb sei eine Änderung des Wahlverfahrens nicht angebracht, argumentiert die Regierung.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch damit beauftragt, bis im Frühjahr eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.
Das seit 1985 aus Männern und Frauen zusammengesetzte Bundesratskollegium repräsentiere die wichtigsten Parteien, Landesgegenden und Sprachgruppen, befand der Bundesrat in seiner Aussprache zu diesem Thema. Es sei diesem Kollegium „immer wieder gelungen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Schweiz die Herausforderungen der jeweiligen Zeit erfolgreich bewältigen konnte“.
Die SVP reagierte mit dieser Initiative unter anderem auf die Abwahl von Christoph Blocher. Das Volksbegehren war letzten Juli mit über 108’000 gültigen Unterschriften eingereicht worden.
Die SVP möchte, dass der Bundesrat jeweils gleichzeitig mit dem Nationalrat gewählt wird, und zwar im Majorzverfahren mit einem einzigen Wahlkreis und Sonderregeln für Sprachminderheiten. Hätten im ersten Wahlgang nicht genügend Kandidierende das absolute Mehr erreicht, fände ein zweiter Wahlgang statt, in dem dann das einfache Mehr zur Wahl reichen würde.