Bundesrat passt landwirtschaftliche Verordnungen an

Die Beiträge für die Haltung von Milchkühen sinken im nächsten Jahr um 50 Franken auf 400 Franken. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Die Zulage für verkäste Milch bleibt bei 15 Rappen pro Kilogramm.

Der Beitrag für die Haltung von Milchkühen wird gekürzt (Archiv) (Bild: sda)

Die Beiträge für die Haltung von Milchkühen sinken im nächsten Jahr um 50 Franken auf 400 Franken. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Die Zulage für verkäste Milch bleibt bei 15 Rappen pro Kilogramm.

Im Rahmen des Budgets 2013 hatte der Bundesrat beschlossen, die Zulagen für verkäste Milch auf diesem Niveau zu belassen und die dafür benötigten Finanzmittel bei den Direktzahlungen zu kürzen.

Deshalb habe er nun bei den Milchkühen die Beiträge für die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren gesenkt, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).

Die Anpassung gilt nur für das Jahr 2013. Um den geltenden Finanzplan einzuhalten, hätte der Bundesrat ansonsten die Verkäsungszulage senken müssen. Dies hätte aber seinen eigenen Vorschlägen sowie Parlamentsbeschlüssen widersprochen, hält das BLW fest.

Änderung der Bio-Verordnung

Der Bundesrat hat am Mittwoch fünf weitere landwirtschaftliche Verordnungen angepasst, darunter die Bio-Verordnung. Die Änderungen betreffen die biologische Tierfütterung und den Bio-Wein. Die Schweiz passt die jeweiligen Bestimmungen an jene der EU an.

Ferner wird das Volkswirtschaftsdepartement ermächtigt, die Verwendung von Zusatzstoffen wie Vitaminen zu bewilligen, die mit biotechnologischen Mitteln gewonnen wurden.

Mehr Geld für Bienenzucht

Geändert hat der Bundesrat weiter die Tierzuchtverordnung. Die Mindestbeitragsgrenze pro Zuchtorganisation steigt von 30’000 auf 50’000 Franken. Die Züchterinnen und Züchter müssen sich neu mit mindestens 20 Prozent am Aufwand der züchterischen Massnahmen ihrer Organisation beteiligen. Dies soll die Eigenverantwortung stärken, wie das BLW schreibt.

In der Rindviehzucht werden reinrassige Herdebuchtiere stärker unterstützt. Mehr Geld gibt es auch für die Freiberger- und die Honigbienenzucht. Neu werden zudem Leistungsprüfungen bei Schafen und Schweinen unterstützt, etwa der Test auf Ebergeruch.

Beiträge für Beurteilungen gestrichen

Aufgehoben werden im Gegenzug die Beiträge für die Exterieurbeurteilung an kantonalen Rindviehschauen. Grund sei der mangelnde züchterische Nutzen, schreibt das BLW. In der Pferdezucht werden die Beiträge für Leistungsprüfungen gestrichen. Die meisten Änderungen treten 2014 in Kraft, einige bereits 2013 oder erst 2015.

In der Agrareinfuhrverordnung werden die Zollansätze für Brotgetreide und Futtermittel gesenkt. Schliesslich hat der Bundesrat einen Bericht zum Thema Herkunftsbezeichnungen genehmigt, der auf ein Postulat zurück geht. Der Bericht kommt zum Schluss, dass sich keine Änderung der geltenden Bestimmungen aufdrängt.

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