Ab Sommer 2013 ist Schluss mit Bechern an Bord. Bis dahin will der Bundesrat einen Promillegrenzwert für Schiffsführer festlegen. Wo die Grenze liegen wird, ist noch nicht klar.
In einem Vernehmlassungsentwurf von 2006 hatte der Bundesrat für Freizeitkapitäne 0,5 Promille vorgeschlagen. Das würde dem Grenzwert für Autofahrer entsprechen. Entschieden sei noch nichts, sagte Florence Pictet, Sprecherin des Bundesamts für Verkehr, zu einer Meldung des „SonntagsBlick“. Das Parlament hat dem Bundesrat erst die Möglichkeit eingeräumt, entsprechende Vorschriften zu erlassen.
Schon heute ist es nicht erlaubt, ein Schiff zu führen, wenn die Fahrfähigkeit wegen Alkohol beeinträchtigt ist. Das hindert Segler und Motorbootfahrer aber nicht daran, an Bord kräftig zu bechern. So lange kein Unfall passiert, haben sie in der Regel nichts zu befürchten.
Der Bundesrat wollte schon vor Jahren einen verbindlichen Grenzwert einführen. Er schickte eine entsprechende Verordnungsänderung 2006 in die Anhörung. Damals blieb umstritten, ob es überhaupt einen verbindlichen Grenzwert braucht. Das änderte sich nach dem tödlichen Unfall auf dem Bielersee, bei dem ein Motorboot ein Gummiboot rammte und eine junge Frau tödlich verletzt wurde.
Im Rahmen der Bahnreform 2 räumte das Parlament dem Bundesrat im März dieses Jahres nun die Kompetenz ein, verbindliche Promillegrenzwerte festzulegen. Ein Reformprojekt ist derzeit im Bundesamt für Verkehr in Arbeit. Stimmt der Bundesrat zu, gilt die Promillegrenze ab Sommer 2013.