Bundesrat präsentiert Gegenvorschlag zu Rasa-Initiative in zwei Varianten

Auch der Bundesrat will die Schweiz aus der europapolitischen Sackgasse führen. Er hat am Mittwoch zwei mögliche Gegenvorschläge zur Rasa-Initiative in die Vernehmlassung geschickt. Übersichtlicher wird die Europapolitik dadurch nicht.

Die RASA-Initiative soll die Schweiz aus der europapolitischen Sackgasse führen. Das will auch der Bundesrat, aber mit einem direkten Gegenvorschlag. Er hat zwei Varianten zur Diskussion gestellt. (Archiv) (Bild: sda)

Auch der Bundesrat will die Schweiz aus der europapolitischen Sackgasse führen. Er hat am Mittwoch zwei mögliche Gegenvorschläge zur Rasa-Initiative in die Vernehmlassung geschickt. Übersichtlicher wird die Europapolitik dadurch nicht.

Die Streichung des Zuwanderungsartikels lehnt der Bundesrat ab. Er nimmt die Initiative «Raus aus der Sackgasse» (Rasa) aber zum Anlass, die Verfassungsbestimmung mit der vom Parlament beschlossenen Umsetzung zu versöhnen. Ohne Kontingente und Inländervorrang klafft zwischen Verfassung und Gesetz eine Lücke.

Der Bundesrat hat nun zwei Varianten ausgearbeitet, wie diese geschlossen werden könnte. Eine sieht die Ergänzung des Zuwanderungsartikels vor: Bei der Steuerung der Zuwanderung müssten völkerrechtliche Verträge berücksichtigt werden, die von grosser Tragweite für die Stellung der Schweiz in Europa sind. Der Bundesrat denkt dabei vor allem an die Bilateralen und an die Europäische Menschenrechtskonvention.

Gestrichen werden soll zudem die Frist von drei Jahren für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Diese läuft am kommenden 9. Februar ab. Die zweite Variante beschränkt sich auf die Streichung der Frist. Der Konflikt zwischen Verfassung und Umsetzungsgesetz bliebe damit vorläufig bestehen, die Steuerung der Zuwanderung bliebe eine Art Daueraufgabe.

Neue Ausgangslage

Mit dem Vorentwurf hat der Bundesrat die bereits im Dezember beschlossene Stossrichtung konkretisiert. Die Ausgangslage ist jedoch nicht mehr dieselbe. Damals sah es danach aus, als würde das vom Parlament beschlossene Umsetzungsgesetz unangefochten in Kraft treten. Inzwischen sammeln mehrere Bürgerkomitees, angeführt vom Tessiner Politologen Nenad Stojanovic, Unterschriften für ein Referendum.

Die politische Bewertung des Gegenvorschlags war nie einfach, weil ein Nein zu Initiative und Gegenvorschlag unterschiedlich interpretiert werden kann. Inzwischen ist sie nahezu unmöglich, weil nicht einmal klar ist, welche Rechtslage mit der Ablehnung der beiden Vorlagen bestätigt würde.

Neben dem Referendum gegen die Umsetzung des Zuwanderungsartikels, der Rasa-Initiative und einem Gegenvorschlag taucht nun auch noch die Möglichkeit einer Kündigungsinitiative am politischen Horizont auf. SVP und Auns arbeiten derzeit an einem Verfassungsartikel, der dem freien Personenverkehr einen Riegel schieben soll.

Die Vernehmlassung zu den beiden möglichen Gegenvorschlägen dauert bis am 1. März 2017. Das verkürzte Verfahren ist wegen der gesetzlichen Frist für die Verabschiedung der Botschaft zur Rasa-Initiative nötig. Diese muss der Bundesrat bis am 27. April vorlegen.

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