Bundesrat prüft Abschaffung von „geschieden“ und „verwitwet“

Die Bezeichnungen „geschieden“ und „verwitwet“ könnten abgeschafft werden. Der Bundesrat will eine Änderung der Zivilstandsbezeichnungen prüfen.

Vermochte den Bundesrat zu überzeugen: Nationalrat Antonio Hodgers (Grüne/GE) (Archiv) (Bild: sda)

Die Bezeichnungen „geschieden“ und „verwitwet“ könnten abgeschafft werden. Der Bundesrat will eine Änderung der Zivilstandsbezeichnungen prüfen.

Gegebenenfalls könnten die Zivilstände den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf einen Vorstoss von Antonio Hodgers (Grüne/GE). Er sei bereit, eine Überprüfung an die Hand zu nehmen.

Hodgers schlägt vor, dass es künftig nur noch die Bezeichnungen „verheiratet/in eingetragener Partnerschaft“ und „nicht verheiratet/nicht in eingetragener Partnerschaft“ gibt. Die Zivilstandsbezeichnungen „geschieden“, „verwitwet“ und „aufgelöste Partnerschaft“ könnten abgeschafft werden.

Für Rechtliches nicht zwingend

Der Bundesrat hatte bereits in seiner Antwort auf einen anderen Vorstoss von Hodgers Handlungsbedarf anerkannt. Zwar seien die Zivilstände „verheiratet“ und „verwitwet“ mit Rechten verbunden, gab er zu bedenken. Namentlich im Bereich der Sozialversicherungen hätten Geschiedene und Verwitwete Rechte, die Ledigen nicht zustünden.

Die Unterscheidung auf der Ebene der Zivilstände sei aber keine zwingende Voraussetzung dafür, diese gesetzlichen Regeln auch weiterhin umsetzen zu können, hielt der Bundesrat fest. Die Einführung der eingetragenen Partnerschaft habe bewiesen, dass Zivilstände keine starren Begrifflichkeiten darstellten. Ausserdem habe sie gezeigt, dass Anpassungen an gesellschaftliche Entwicklungen mit einer gewissen Verzögerung stattfänden.

Unangenehmer Status

Hodgers begründet sein Anliegen damit, dass in der Schweiz fast 600’000 Personen beim Zivilstand „geschieden“ angeben müssen. Die Zahl habe in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die meisten fühlten sich aber unwohl oder gar in ihrer Privatsphäre verletzt, wenn sie bei administrativen Verfahren regelmässig ihren Zivilstand angeben müssten.

Die tatsächlichen Zivilstände seien in der modernen Gesellschaft sehr komplex und würden durch die traditionellen Statusangaben nicht mehr abgebildet, findet Hodgers.

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