Bundesrat publiziert das Abstimmungsbüchlein für 24. November

Zu den drei Vorlagen für die nächste Abstimmung vom 24. November hat der Bundesrat das Abstimmungsbüchlein publiziert. Darin listet der Bundesrat auch die Strassen auf, die neu zum Nationalstrassennetz gehören sollen – darüber wird allerdings nur indirekt abgestimmt.

Über den Preis der Vignette wird am 24. November abgestimmt (Bild: sda)

Zu den drei Vorlagen für die nächste Abstimmung vom 24. November hat der Bundesrat das Abstimmungsbüchlein publiziert. Darin listet der Bundesrat auch die Strassen auf, die neu zum Nationalstrassennetz gehören sollen – darüber wird allerdings nur indirekt abgestimmt.

Nach einem Referendum der Autolobby entscheidet das Stimmvolk, ob die Autobahnvignette künftig 100 statt 40 Franken kosten soll. In seinen am Dienstag veröffentlichten Erläuterungen zur Abstimmung betont der Bundesrat, dass die Erhöhung eng verbunden ist mit der Erweiterung des Nationalstrassennetzes.

Das Parlament habe die Erhöhung beschlossen, weil rund 400 Kilometer kantonaler Strassen ins Nationalstrassennetz aufgenommen würden und damit in die Verantwortung des Bundes übergingen, heisst es im Büchlein. Über diesen Netzbeschluss stimme das Volk indes nicht ab.

Die Gegner lehnen die Vignettenpreiserhöhung ab, weil sie diese angesichts der Querfinanzierung der Eisenbahn durch die Strassenbenutzer für falsch halten. Der Strassenverkehr stelle bereits mehr als genügend Mittel bereit.

Keine Zahlen zu 1:12-Initiative

Nebst der Autobahnvignette kommen auch zwei Initiativen zur Abstimmung, die Bundesrat und Parlament beide ablehnen. Mit der 1:12-Initiative wollen die Jungsozialisten (JUSO) die Lohnspannweite begrenzen: Der Topverdiener in einem Unternehmen soll im Monat nicht mehr verdienen als der am schlechtesten entlöhnte Mitarbeiter in einem Jahr.

Dieses Ziel werde die Initiative aber nicht erreichen, hält der Bundesrat fest. Stattdessen würden neue Probleme entstehen. Bei den Sozialversicherungen drohten etwa «hohe Ausfälle», da Spitzenverdiener auch viel Geld in die AHV einzahlten.

Die möglichen Einbussen beziffert der Bundesrat im Büchlein nicht. Das hatte er auch in einer Antwort auf eine entsprechende Frage aus dem Parlament nicht getan, da er eine Schätzung für praktisch unmöglich hielt. Davon abweichend skizzierte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann jedoch beim Kampagnenbeginn ein Szenario mit Ausfällen von 600 Millionen Franken pro Jahr.

Familieninitiative der SVP

Die Initiative «Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» der SVP möchte Familien begünstigen, die ihren Nachwuchs nicht in Krippen betreuen lassen. Sie sollen dafür einen Abzug machen können, der mindestens so hoch wäre wie der Fremdbetreuungsabzug, der derzeit bei 10’100 Franken liegt.

Auch hier sind die Konsequenzen je nach Umsetzung unterschiedlich. Würde den betroffenen Familien ein Abzug von bis zu 10’100 Franken pro Jahr gewährt, hätte dies Steuerausfälle von rund 1,4 Milliarden Franken bei Bund, Kantonen und Gemeinden zur Folge.

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