Bisher konnten die Organisatoren von Anlässen wie der Patrouille des Glaciers, dem Turnfest oder dem Schwing- und Älplerfest auf die grosszügige Unterstützung der Armee zählen. In manchen Fällen wurden ihnen auch nicht die ganzen Zusatzkosten für den Einsatz in Rechnung gestellt. Das soll sich nun ändern.
Am Mittwoch hat der Bundesrat entschieden, dass sich die Armee künftig mehr auf ihre Kernaufgaben konzentrieren muss und weniger Mittel zugunsten ziviler und ausserdienstlicher Tätigkeiten zur Verfügung stellen darf, wie das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Mittwoch mitteilte.
Zusätzliche Kosten für Verpflegung, Unterkunft oder Armeematerial werden den Organisatoren in Rechnung gestellt. Einen Teil eines allfälligen Gewinns müssen sie an den Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung (EO) überweisen.
Voraussetzung für die Unterstützung ziviler und ausserdienstlicher Tätigkeiten ist, dass für die Armeeangehörigen ein wesentlicher Ausbildungs- oder Trainingseffekt entsteht. Zudem müssen die Tätigkeiten von nationaler oder internationaler Bedeutung sein.
EO-Skandal als Auslöser
Mit der Änderung der Verordnung über die Unterstützung ziviler und ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM) reagiert der Bundesrat unter anderem auf den 2010 aufgeflogenen Missbrauch von EO-Geldern. Über die bereits gezogenen Konsequenzen hinaus hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats weitere Massnahmen verlangt.
Die Verordnungsänderung tritt am 1. Oktober in Kraft. Nicht betroffen davon sind Armeeeinsätze etwa für das WEF oder im Katastrophenfall. Es handelt sich dabei um subsidiäre Einsätze mit behördlichem Charakter.
Erhalt von Know-how
Gleichzeitig mit der VUM-Änderung hat der Bundesrat auch die Verordnung über die Militärdienstpflicht revidiert. Mit einer Erhöhung des Dienstalters wird unter anderem erreicht, dass die Armee länger von der Truppen- und Stabsarbeitserfahrung von Berufsunteroffizieren in einer Milizfunktion profitieren kann.
Adjutanten verbleiben neu grundsätzlich bis zum Ende des 36. Altersjahrs in einer Milizfunktion. Bisher lag die Limite bei 32 Jahren. Stabsadjutanten bleiben bis 42 statt bis 36 und Hauptadjutanten sowie Chefadjutanten bis 50 satt wie bisher 42 respektive 48.
Zudem entsprechen verschiedenste Ausbildungen nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen. Dies betrifft beispielsweise die Ausbildung zum Militärarzt, Militärzahnarzt und Militärapotheker, die aufgrund der Bologna-Reform an die universitäre Ausbildung angepasst werden muss.