Bundesrat rechnet mit Forderung nach Kohäsionszahlung für Kroatien

Der Bundesrat rechnet damit, dass die EU im Zusammenhang mit der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien eine Kohäsionszahlung fordert. Dies schreibt er im Aussenpolitischen Bericht 2012, den er am Mittwoch verabschiedet hat.

Die EU dürfte von der Schweiz eine Kohäsionszahlung für Kroatien verlangen, schätzt der Bundesrat (Archiv) (Bild: sda)

Der Bundesrat rechnet damit, dass die EU im Zusammenhang mit der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien eine Kohäsionszahlung fordert. Dies schreibt er im Aussenpolitischen Bericht 2012, den er am Mittwoch verabschiedet hat.

Es sei möglich, dass die EU in den kommenden Wochen um einen Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU zugunsten Kroatiens ersuchen werde, wie dies schon beim Beitritt Rumäniens und Bulgariens der Fall gewesen sei, heisst es im Bericht.

Die EU hatte der Schweiz im Oktober einen Antrag auf Verhandlungen über die Ausweitung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Kroatien zugestellt. Im Dezember entschied der Bundesrat, die Verhandlungen aufzunehmen.

Nicht nur Rosinen picken

Er betonte, dass die Ausdehnung des Abkommens das Fortbestehen der Personenfreizügigkeit und damit den bilateralen Weg mit der EU sichere. Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte damals zu möglichen Kohäsionszahlungen, die EU habe bisher nicht darum ersucht.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding machte in einem Interview Ende Dezember deutlich, dass die EU eine Zahlung erwartet. Auf die Frage, weshalb die EU eine neue Kohäsionszahlung von der Schweiz wünsche, sagte sie: „Wenn man teilnehmen will an einem grossen Ensemble, kann man nicht nur Rosinen picken.“

Fortschritte bei Steuerfragen

Im Aussenpolitischen Bericht bietet der Bundesrat einen Gesamtüberblick und legt Rechenschaft ab über die wichtigsten aussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz im Jahr 2012. Dabei hebt er sein Engagement hervor, offene Fragen mit den Nachbarstaaten „aktiv anzugehen und konstruktiv zu lösen“.

Namentlich bei Steuer- und Verkehrsfragen hätten Fortschritte erzielt werden können, heisst es im Bericht. Als Beispiele nennt der Bundesrat das Steuerabkommen mit Österreich und den Fluglärmvertrag mit Deutschland, dessen Ratifizierung von Berlin ausgesetzt worden ist. Die Beziehungen der Schweiz mit Italien und Frankreich hätten im Berichtsjahr massgeblich verbessert werden können.

Die Beziehungen zur EU wertet der Bundesrat als „insgesamt gut, wenn auch geprägt von teils kontroversen Sachthemen wie der Steuerproblematik, den institutionellen Fragen oder der Anwendung der Ventilklausel bei der Personenfreizügigkeit“.

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