Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge sinkt 2017 von heute 1,25 auf 1 Prozent. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Empfehlung der zuständigen Kommission übernommen.
Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten mindestens verzinst werden muss. In der Eidg. Kommission für berufliche Vorsorge waren Vorschläge von 0,5 bis 1,25 Prozent diskutiert worden. Die Mitglieder einigten sich schliesslich auf 1 Prozent.
Angesichts der aktuellen Negativverzinsung von Obligationen guter Qualität sei ein Zinssatz von 1 Prozent vergleichsweise attraktiv, argumentierte sie. Entscheidend für die Festlegung des Satzes ist die Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Die Rendite der Bundesobligationen ist gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) weiter gefallen und auf rekordtiefe Werte gesunken. Die Verzinsung der 7-jährigen Bundesobligationen betrug Ende September 2016 minus 0,73 Prozent. Ein Jahr zuvor lag die Verzinsung noch bei minus 0,39 Prozent.
Tiefe Zinsen im Bereich der Anleihen liessen sich weltweit beobachten. Die Performance der Aktienmärkte sei sowohl 2015 als auch in diesem Jahr unbefriedigend. Gemäss BSV konnte hingegen mit Immobilien «eine ansprechende Rendite erzielt werden». Allerdings betrage der Anteil Immobilien am Vorsorgevermögen nur 18 Prozent.
Bei der Bekanntgabe des Vorschlags der Kommission Anfang September hatte der Schweizerische Versicherungsverband SVV die Empfehlung von 1 Prozent als «deutlich zu hoch» kritisiert. Kritik kam auch vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund: Die Versicherten müssten sich erneut auf tiefere Renten einstellen, hiess es im September.