Bundesrat setzt Mindestzinssatz für Pensionskassen herunter

Die Versicherten der zweiten Säule erhalten ab nächstem Jahr auf ihren Altersguthaben so wenig Zins wie noch nie: Der Bundesrat hat angesichts der schwächelnden Börsen den Mindestzinssatz erstmals auf unter 2 Prozent gesenkt. Er beträgt neu 1,5 Prozent, wie das Departement des Innern am Mittwoch mitteilte.

Die Verzinsung der Pensionskassenguthaben sinkt erneut; neu auf 1,5 Prozent (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Versicherten der zweiten Säule erhalten ab nächstem Jahr auf ihren Altersguthaben so wenig Zins wie noch nie: Der Bundesrat hat angesichts der schwächelnden Börsen den Mindestzinssatz erstmals auf unter 2 Prozent gesenkt. Er beträgt neu 1,5 Prozent, wie das Departement des Innern am Mittwoch mitteilte.

Der Mindestzinssatz legt fest, wie viel Zinsen das Alterskapital in einem Jahr im Minimum abwerfen muss. Je tiefer der Satz, desto schwächer wachsen die Altersguthaben der Versicherten.

Der Bundesrat folgt mit seinem Entscheid der Empfehlung der Kommission für berufliche Vorsorge, die sich Anfang September mit zwölf zu fünf Stimmen für die Senkung des Mindestzinses ausgesprochen hatte.

Der BVG-Kommissionsmehrheit gefolgt

Die Regierung stützte sich bei ihrem Entscheid auf die von der Kommission empfohlene Berechnungsmethode. Dabei wird einerseits der Zinssatz der durchschnittlichen Rendite von 7-jährigen Bundesobligationen berücksichtigt. Diese Rendite kann fast ohne Risiko erreicht werden.

Anderseits werden der Pictet BVG Index 93 sowie der IPD Wüest & Partner Index herangezogen. Diese widerspiegeln die Entwicklungen bei anderen Anlagekategorien wie Aktien und Liegenschaften.

Aufgrund dieser Formel wurde ein Wert von 1,5 Prozent errechnet. Berücksichtigt wurde dabei insbesondere, dass sich die Aktienmärkte in diesem Jahr negativ entwickelten und hohen Schwankungen ausgesetzt waren. So verlor der Swiss Market Index (SMI) bis Ende Oktober rund 11 Prozent. Wegen der erneuten Einbussen der letzten Tage sind es mittlerweile schon mehr als 14 Prozent.

Börsenbaissen Rechnung getragen

Die Senkung des Mindestzinssatzes auf 1,5 Prozent sei damit gerechtfertigt, schreibt das Innendepartement in einem Communiqué. Den negativen Entwicklungen und Schwankungen der Finanzmärkte sei angemessen Rechnung getragen worden.

Es ist das erste Mal in der Geschichte der zweiten Säule, dass der Mindestzinssatz unter 2 Prozent fällt. Von 1985 bis 2002 lag der Satz noch bei 4 Prozent. Seit dem Platzen der Internetblase zu Beginn des Jahrtausends wird er regelmässig der Börsenentwicklung angepasst.

Nach Ausbruch der Finanzkrise senkte der Bundesrat den Satz im Oktober 2008 wegen der – aufgrund der expansiven Geldpolitik der Nationalbank – rückläufigen Obligationenrenditen und den Unsicherheiten auf den Aktienmärkten von 2,75 auf 2 Prozent.

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