Mit der Kulturbotschaft 2016-2020 hat das Parlament im Juni Fördermittel von 1,13 Milliarden Franken für fünf Jahre gutgeheissen. Die Gesetzesänderungen, die mit der Vorlage ebenfalls beschlossen worden sind, setzt der Bundesrat auf Anfang nächsten Jahres in Kraft.
Es handelt sich unter anderem um das Programm «Jugend und Musik», in dessen Rahmen der Bund die Ausbildung von Leiterinnen und Leitern oder Musiklager für Kinder und Jugendliche fördert. Für Tarife von Musikschulen gelten gewisse Minimalanforderungen. Mit der Änderung des Kulturförderungsgesetzes wird auch die neue Förderbestimmung für kulturelle Teilhabe in Kraft gesetzt.
Geändert wird zudem das Filmgesetz. Die so genannte Einverleiherklausel, die Pflicht zum Erwerb von Verwertungsrechten für alle Sprachregionen, wird von Kinofilmen auf den Video- und DVD-Markt und auf Video-on-demand-Angebote ausgedehnt. Die Klausel soll verhindern, dass der Schweizer Filmmarkt in Sprachregionen segmentiert wird.
Die Grundlage für die Förderung von Filmen, die vorwiegend in der Schweiz hergestellt werden, treten erst Mitte 2016 in Kraft. Mit der Kulturbotschaft formulierte der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Kreditperiode. Im Rahmen der Vorlage werden neben dem Film auch die Nationalmuseen oder die Schweizerschulen gefördert.