Der Nationalrat will die Mittel für die Internationale Zusammenarbeit der nächsten vier Jahre stabil halten. Nach einer langen Debatte, geprägt von finanz- und migrationspolitischen Argumenten, folgte er dem Bundesrat.
Mit 98 zu 93 Stimmen bei einer Enthaltung hat der Nationalrat am Donnerstag beschlossen, die Mittel für die Internationale Zusammenarbeit auf 0,48 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) festzulegen. Von 2017 bis 2020 sollen insgesamt 11,11 Milliarden Franken für die Entwicklungszusammenarbeit reserviert werden.
Nur knapp scheiterte der Antrag der FDP, die Gelder um insgesamt 430 Millionen Franken zu kürzen und die Ausgaben auf 0,45 Prozent des BNE zu beschränken.
Ein Antrag aus den Reihen der SVP, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Mittel um rund 1,6 Milliarden Franken und damit auf 0,4 Prozent des BNE zu kürzen, scheiterte mit 101 zu 83 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Ausgenommen von der Kürzung wäre die Humanitäre Hilfe gewesen. Der Antrag war von der Finanzkommission übernommen worden.
Anträge der Grünen und der SP, die Mittel stufenweise auf 0,7 Prozent des BNE zu erhöhen, scheiterten klar. Auch der Vorschlag der BDP, die vom Parlament beschlossene Zielgrösse von 0,5 Prozent des BNE beizubehalten, scheiterte.
Diskussionslos wurde dem Rahmenkredit beigefügt, dass Programme und Projekte wenn immer möglich Elemente der Migrationspolitik aufnehmen. Der Bundesrat habe dagegen keine Einwände, da die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit migrationspolitische Aspekte schon heute berücksichtige, erklärte Aussenminister Didier Burkhalter.
Die SVP scheiterte mit einer weitergehenden migrationspolitischen Forderung nur knapp. Mit 97 zu 93 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte es der Nationalrat ab, die Mittel nur auszuzahlen, wenn das Empfängerland in asyl- und migrationspolitischen Belangen im Grundsatz mit der Schweiz kooperiert.
Das Geschäft geht nun an den Ständerat.