Das Fleisch von Tieren, die nach jüdischem oder islamischem Ritus geschlachtet wurden, ist aus Sicht des Bundesrates in der Schweiz genügend gekennzeichnet. Verbesserungen seien nicht nötig, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.
Der Genfer CVP-Nationalrat Luc Barthassat wollte vom Bundesrat wissen, wie er die Kennzeichnung von Halalfleisch zu verbessern gedenke. Die heutige Situation sei unbefriedigend. Niemand wisse, welche Mengen an Halalfleisch importiert würden. Es sei unklar, wie viel von betäubt geschlachteten und wie viel von betäubungslos geschlachteten Tieren stamme.
Private importierten zunehmend Halalfleisch, das von betäubungslos geschlachteten Tieren stamme, kritisiert Barthassat. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass solches Fleisch ausserhalb der islamischen Gemeinschaft verkauft werde, ohne dass die Konsumentinnen und Konsumenten dies wüssten.
Der Bundesrat widerspricht: Die Voraussetzungen für die Einfuhr und den Verkauf von Koscher- und Halalfleisch seien im Detail geregelt, und die Behörden prüften, ob die Bestimmungen eingehalten würden, schreibt er in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort auf die Interpellation.
Zwar sei die private Einfuhr von Fleisch rituell geschlachteter Tiere im Reiseverkehr nicht verboten. Es dürften jedoch nur beschränkte Mengen Fleisch eingeführt werden, ausschliesslich für den privaten Gebrauch oder zum Verschenken. In den Verkauf dürfe dieses Fleisch nicht gelangen. Damit erübrigten sich weitergehende Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.
Der Bundesrat hält weiter fest, die Glaubens- und Gewissensfreiheit sei ein wichtiges Gut. Deshalb habe er spezielle Teilzollkontingente für Fleisch von rituell geschlachteten Tieren ausgeschieden. Barthassat hatte vorgeschlagen, dieses Fleisch mit den gleichen Zuschlagspreisen zu belegen wie herkömmliches Fleisch.