Der Bundesrat lehnt die Initiative «Pro Service public» ab. Er unterstützt zwar das Anliegen nach guten und bezahlbaren öffentlichen Diensten. Seiner Meinung nach sind die Forderungen der Initianten aber erfüllt, da die Qualität des Service public in der Schweiz bereits hoch sei.
Die Initiative würde die Reformen, die Ende der 1990er-Jahre umgesetzt worden waren, in Frage stellen, da sie die heutigen unternehmerischen Freiheit der betroffenen Unternehmen einschränke, schreibt der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Botschaft. Die Vorgaben der Initiative «würden die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit wie auch die Innovationskraft und Investitionstätigkeit der bundesnahen Unternehmen tangieren», heisst es.
Die Initiative «Pro Service public» verlangt, dass bundesnahe Unternehmen in der Grundversorgung nicht nach Gewinnen streben. Ziel der Initianten ist es, dass Post, Swisscom oder SBB der Bevölkerung in erster Linie einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Ausserdem wollen sie erreichen, dass Manager der bundesnahen Betriebe nicht mehr verdienen als Personen in der Bundesverwaltung. Damit nehmen die Initianten in erster Linie die ihrer Ansicht nach ungerechtfertigt hohen Löhne der Konzernleiter von SBB, Post, Swisscom und Ruag ins Visier.
Leser-Beschwerden als Auslöser
Hinter der Initiative stehen die Konsumentenzeitschriften «K-Tipp», «Saldo», «Bon à Savoir» und «Spendere Meglio». Wegen der wachsenden Zahl von Konsumentenbeschwerden, die bei den Redaktionen eingingen, hatten sie ihre erste eidgenössische Volksinitiative lanciert und vor einem Jahr eingereicht. Die Gewerkschaften lehnen das Volksbegehren ab, da es ihrer Meinung nach mehr schadet als nützt.
Der Bundesrat kommt in seiner Botschaft zum gleichen Schluss. Ausserdem hält er den vorgeschlagenen Verfassungstext für unklar. Aus dem Text geht beispielsweise nicht deutlich hervor, ob Gewinne vollständig ausgeschlossen werden sollen oder lediglich Gewinne als hauptsächliches Ziel im Bereich der Grundversorgung.
Der Bundesrat erinnert in der Botschaft daran, dass bundesnahe Unternehmen wie alle anderen Unternehmen auch zur Sicherung ihrer Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit auf Innovationen, Investitionen und damit auf Gewinne angewiesen sind. Nach einer «plausiblen Interpretation» geht er daher davon aus, dass kein absolutes Gewinnverbot gemeint sein kann.
Unternehmen droht Schwächung
Eine Anpassung des Lohngefüges an die Bundesverwaltung würde die Unternehmen nach Ansicht des Bundesrats schwächen. Diese stünden nicht nur mit ihren Produkten und Dienstleistungen, sondern auch auf dem Arbeitsmarkt im Wettbewerb mit Privaten. Sie müssen deshalb auch in diesem Wettbewerb bestehen können, um konkurrenzfähig zu bleiben.
Schliesslich hält der Bundesrat fest, dass die Initiative zu beträchtlichen Einnahmeausfällen bei Bund und Kantonen führen könnte. 2012 zahlten Post, SBB und Swisscom zusammen 390 Millionen Franken Gewinnsteuern. Post und Swisscom lieferten zudem 830 Millionen Franken Gewinn ab. Im Fall der Swisscom wären auch private Aktionäre betroffen.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Aufgrund der hohen Qualität des Service public und der guten Versorgung in der Schweiz sieht er keine Veranlassung für eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung, wie es in der Botschaft heisst.