Der Bundesrat wird diesen Frühling entscheiden, ob er die Zuwanderung vorübergehend beschränkt. In der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates (APK) hat er am Dienstag signalisiert, dass er die Anwendung der Ventilklausel in Betracht zieht.
Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann habe gesagt, dass die Voraussetzungen dafür gegeben seien, sagte APK-Präsident Hannes Germann (SVP/SH) auf Anfrage. Bisher habe sich der Bundesrat stets zurückhaltend geäussert. Nun sehe er Spielraum. Dies sei in der APK positiv aufgenommen worden.
Die Ventilklausel hatte die Schweiz mit der EU ausgehandelt, um im Fall eines ausserordentlichen Ansturms die Zuwanderung vorübergehend wieder beschränken zu können.
Bedingungen sind erfüllt
Die hohe Einwanderung aus Osteuropa hat inzwischen dazu geführt, dass die Bedingungen für die Begrenzung der Aufenthaltserlaubnisse erfüllt sind. Dies hatte der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf eine Motion festgehalten. Der Bundesrat könnte die Ventilklausel erstmals per 1. Mai anwenden.
Die APK befasste sich auch mit den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Der neue Aussenminister Didier Burkhalter habe die Probleme dargelegt und versichert, dass der Bundesrat nur auf Verhandlungen mit Zielen eintreten werde, die in der Schweiz mehrheitsfähig seien, sagte Germann.
Eine Abkehr von der bisherigen Aussenpolitik sei wohl nicht zu erwarten, doch sei Burkhalter defensiver aufgetreten als seine Vorgängerin Micheline Calmy-Rey. Als Testfall sieht der Bundesrat offenbar das Stromabkommen: Anhand dessen wolle er testen, welche Anpassungen des bilateralen Wegs möglich seien, ohne dass die Schweiz an Handlungsspielraum einbüsse, sagte Germann.