Der Bundesrat soll die AHV- und IV-Renten auf Anfang 2017 nicht erhöhen. Das empfiehlt ihm die Eidgenössische AHV/IV-Kommission. Es ist das erste Mal überhaupt, dass sie keine höheren Renten vorschlägt.
Die negative Teuerung und die schwache Lohnentwicklung rechtfertigten dies nicht, argumentiert die Kommission. Sie sei dem einstimmigen Beschluss ihres Ausschusses für mathematische und finanzielle Fragen gefolgt, teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen am Donnerstag mit.
Streng genommen hätte die Kommission gar eine Senkung der Renten empfehlen müssen, sagte ihr Präsident, alt Nationalrat Stéphane Rossini, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Mit der negativen Teuerung wären um vier bis fünf Franken tiefere Renten möglich gewesen. Laut Rossini hat die Kommission diesen Vorschlag aber nicht diskutiert.
Mindestens alle zwei Jahre überprüft der Bundesrat, ob die Renten an steigende Preise und Löhne angepasst werden müssen. Dabei stützt er sich auf die Empfehlung der AHV/IV-Kommission. Den Entscheid über eine allfällige Erhöhung der Renten auf 2017 wird der Bundesrat in der nächsten Zeit fällen.
Letztmals wurden die Renten auf Anfang 2015 erhöht. Die minimale ganze Rente beträgt 1175 Franken pro Monat, die maximale ganze Rente 2350 Franken.
Die Altersvorsorge wird auch die Politik und die Stimmbürger in nächster Zeit beschäftigen. Die Initiative «AHVplus», die am 25. September an die Urne kommt, verlangt 10 Prozent höhere AHV-Renten. Die Abstimmung fällt in die Herbstsession der eidgenössischen Räte. Dann diskutiert der Nationalrat erstmals über das Reformpaket Altersvorsorge 2020. Vorgesehen ist eine Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge und ein höheres Frauenrentenalter.