Der Bundesrat soll die Frist für die Bescheinigung von Unterschriften für Referenden und Initiativen regeln. Der Ständerat hat am Montag eine Motion der nationalrätlichen Staatspolitischen Kommission (SPK) abgelehnt und damit ad acta gelegt.
Kommission und Nationalrat wollten getrennte Fristen für Stimmrechtsbescheinigungen einführen. Heute ist lediglich eine Frist festgelegt: Bei Referenden müssen 50’000 Unterschriften samt Stimmrechtsbescheinigung innerhalb von 100 Tagen bei der Bundeskanzlei eintreffen; bei Initiativen dauert die Frist 18 Monate.
Da der Bundesrat das Anliegen in seiner geplanten Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte aufgenommen hat, will der Ständerat diese Gesetzesänderung abwarten. In der vorberatenden Kommission sei man sich uneins gewesen, ob die Lösung der Motionäre auch die richtige sei, erklärte Robert Cramer (Grüne/GE).
Man habe sich schliesslich dafür ausgesprochen, die Motion abzulehnen, «was aber nicht bedeutet, dass das Anliegen abgelehnt wird». Dieses werde ja im Rahmen der Gesetzesänderung diskutiert. Der Ständerat folgte mit 32 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen seiner Kommission.
Auslöser Referenden gegen Steuerabkommen
Hintergrund der Motion waren die gescheiterten Referenden zu den Steuerabkommen mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS).
Sie reichte innert der vorgegebenen Frist zu wenige Unterschriften ein und machte die Gemeinden für verspätet versandte Beglaubigungen verantwortlich. Deren mangelhafte Arbeit habe dazu geführt, dass rechtzeitig beglaubigte Unterschriften zu spät bei der Bundeskanzlei eingetroffen seien.
Im vorliegenden Fall ortete der Bund das Problem nicht nur bei den Gemeinden, sondern auch bei den Referendumskomitees, die den Gemeinden viele Unterschriften erst knapp vor Ablauf der Sammelfrist zugestellt hatten.
Vergangene Woche erhielt der Bund Sukkurs vom Bundesgericht und verwies auf die klare Regelung im Bundesgesetz über die politischen Rechte, wonach die beglaubigten Unterschriften innert der 100-tägigen Referendumsfrist bei der Bundeskanzlei eingetroffen sein müssen. Der Wortlaut der Bestimmung und der Wille des Gesetzgebers seien dabei klar.
Die Beglaubigungsbehörden seien ihrerseits zwar verpflichtet, die Unterschriften unverzüglich zurückzusenden. Die Verantwortung für das rechtzeitige Eintreffen bei der Bundeskanzlei liege in der Regel allerdings beim Referendumskomitee selber.