Schweizer Pharmafirmen sollen für Hinrichtungen einsetzbare Mittel nur noch unter strengen Auflagen exportieren dürfen. Der Nationalrat hat den Bundesrat am Freitag mit 105 zu 70 Stimmen mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage beauftragt.
Die Regelung hatte Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH) in einer Motion gefordert. Sie stützte sich dabei auf eine entsprechende EU-Verordnung. Da die eingesetzten Barbiturate auch medizinischen Zwecken dienen, ist gemäss Schmid-Federer eine entsprechende Kontrolle bei der Ausfuhr angezeigt. Diese müsste über die im Betäubungsmittelrecht geltenden Regelungen hinausgehen.
Obwohl der Bundesrat keinen dringlichen Handlungsbedarf ortete, war er zur Entgegennahme der Motion bereit. Er prüfe die geeigneten Handlungsoptionen, hielt er in seiner Stellungnahme fest.
Neben den internationalen Bemühungen der Schweiz zur Abschaffung der Todesstrafe setze die Landesregierung auch auf die Eigenverantwortung der Pharmabranche. Diese habe ein grosses Interesse daran, nicht als Zulieferer einer Industrie zu gelten, die auf die Tötung spezialisiert ist.
Die in der Motion vorgeschlagene Regelung löse nicht alle Probleme, da sie nur die inländische Seite umfasse. Ein multinationaler Ansatz könnte den Vollzug vereinfachen.
Über den Zwischenhandel in die Todeszelle
In der Vergangenheit waren Schweizer Pharmafirmen gelegentlich in Lieferungen für die Vollstreckung der Todesstrafe insbesondere in die USA involviert. So forderte die in Basel ansässige Pharmafirma Naari im November 2011 vom US-Bundesstaat Nebraska die Rückgabe eines für Hinrichtungen angeschafften Narkosemittels. Ein Zwischenhändler in Sambia hatte das Mittel in die USA geliefert.
Anfang 2011 wurde bekannt, dass das Sandoz-Narkosemittel Sodium Thiopental zur Betäubung bei Hinrichtungen in die USA gelangt war. In diesem Fall erfolgte die Lieferung von der zum Novartis-Konzern gehörenden Produzentin Sandoz GmbH in Österreich über einen britischen Zwischenhändler.
Sandoz wies in der Folge seine Niederlassungen an, das Produkt weder in die USA zu liefern noch an Grosshändler oder Drittkunden abzugeben, die es dorthin verkaufen könnten.
Sandoz hielt damals ebenfalls fest, bei Thiopental handle sich um ein von der Weltgesundheitsorganisation als «essential drug» klassifiziertes Arzneimittel.
Im Oktober 2010 hatte die Firma Hospira in den USA die Produktion des Mittels Natrium-Thiopental eingestellt. Dieses Narkosemittel ist eines von drei Bestandteilen der Giftspritze. Das führte zu Engpässen. Seitdem wird in den USA nach Alternativen gesucht. Unter anderem wurde ein Mörder mit Hilfe eines Mittels zum Einschläfern von Tieren hingerichtet.