Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) will den Bundesrat verpflichten, die Medikamentenpreise neu auszuhandeln und dabei der Pharmaindustrie stärker entgegenzukommen. Sie stellt sich damit gegen einen Entscheid von Bundesrat Alain Berset.
Die Kommission war sich allerdings nicht einig: Die Diskussion sei „äusserst kontrovers“ geführt worden, teilte sie am Freitag mit. schliesslich beschloss die SGK mit 13 zu 7 Stimmen, eine Kommissionsmotion einzureichen.
Falls die Räte zustimmen, muss der Bundesrat bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Medikamenten zusammen mit den Versicherern und der Pharmaindustrie eine „einvernehmliche Lösung“ finden.
Linke fordert weitere Preissenkung
Gegen diesen Auftrag an den Bundesrat wehrte sich die Linke. Die SP spricht von „dreistem Lobbying“ und kritisiert in einer Mitteillung, die Basler Pharmaindustrie versuche die Politik auf „geradezu unglaubliche Art und Weise“ für ihre Interessen einzuspannen.
Die SP möchte keine Konzessionen zugunsten der Pharmaindustrie machen. Im Gegenteil: Ihr gehen die von Berset eingeleiteten Schritte zur Senkung der Medikamentenpreise nicht weit genug. Die Pharmaindustrie wiederum drohte mit rechtlichen Schritten gegen das neue Preismodell.
Anpassung an Wechselkurse
Berset hatte Ende März Verordnungsänderungen angekündigt, die am 1. Mai in Kraft treten. Diese bewirken, dass die Preise kassenpflichtiger Medikamente nach neuen Regeln festgelegt werden. Faktisch muss die Pharmaindustrie die Medikamentenpreise in der Schweiz damit stärker dem schwachen Euro anpassen.
Berset sprach von einer „ausgewogenen Lösung“ im Interesse der Konsumenten und der Pharmabranche. Der Bundesrat rechnet damit, dass die neuen Bestimmungen zu jährlichen Einsparungen von 240 Millionen Franken führen.
Konkret soll beim nächsten Vergleich mit den Medikamentenpreisen im Ausland ein Wechselkurs von 1.29 Franken angewandt werden. Die Pharmaindustrie hatte wegen der Überbewertung des Frankens einen Kurs von 1.35 bis 1.40 Franken verlangt.
Im Turnus wird jährlich ein Drittel der Medikamente überprüft. Fällt der therapeutische Quervergleich weg, kann die Pharmaindustrie Preissenkungen nicht mehr anfechten, wenn für andere Präparate mit ähnlicher Wirkung wegen früherer Wechselkurse höhere Preise gelten.