Der Bundesrat stellt sich hinter Verteidigungsminister Guy Parmelin. Er hält dessen Entscheid, die Beschaffung von Boden-Luft-Raketen abzubrechen, für verständlich und nachvollziehbar. Von einer Fortsetzung des Projekts will die Regierung nichts wissen.
Das verlangen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat. Gemäss ihrem Ende Januar veröffentlichten Bericht hoffen sie, dass die bisherigen Auslagen von rund 20 Millionen Franken und die bereits gewonnenen Erkenntnisse auf diese Weise doch noch einen Nutzen haben könnten.
Der Bundesrat will das bei seinen weiteren Entscheiden zur Modernisierung der Luftverteidigung berücksichtigen. Das abgebrochene Projekt Bodengestützte Luftverteidigung (BODLUV) will er aber nicht in der genau gleichen Variante wieder aufnehmen, wie es in der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme heisst. Anders als die GPK hält die Regierung Parmelins Entscheid nämlich nicht für voreilig.
Unsicherheit über Kosten
Entscheidend sei die Ungewissheit über die Kosten gewesen, heisst es in der Stellungnahme. Die vorgesehenen Ausgaben waren von 500 Millionen Franken im Jahr 2013 auf 1,1 Milliarden Franken im Februar 2016 gestiegen – und zwar für deutlich weniger Leistungen. Für das gesamte Projekt BODLUV lagen keine zuverlässigen Schätzungen vor, wie der Bundesrat betont.
Eine solche Kostenentwicklung sei für das Verteidigungsdepartement VBS «nicht akzeptabel». Der Abschluss einer Evaluation, die sich in diesem Finanzrahmen bewegte, habe für das VBS und die Armee keinen Nutzen, schreibt der Bundesrat. Er verweist auf den Bericht der Expertengruppe zur Evaluation eines neuen Kampfflugzeugs, der im Mai erwartet wird. Dieser berücksichtigt auch die bodengestützten Systeme zur Luftverteidigung.
Politische Verantwortung
Der Bundesrat lehnt auch die zweite Forderung der Geschäftsprüfungskommissionen ab. Diese verlangen vom Bundesrat einen Bericht zur Frage, wie voreilige und kostspielige Entscheide von Departementsvorstehern vermieden werden können.
Es sei Teil der vorgesehenen Entscheidungsprozesse, dass der Chef des Verteidigungsdepartements als politisch Verantwortlicher in laufende Projekte eingreifen und solche auch sistieren könne, schreibt der Bundesrat dazu. Dieser sei sich der Tragweite seines Entscheids bewusst gewesen. Es dürfe keinen technokratischen Automatismus geben, der sich der politischen Steuerung entziehe.
Parmelin hatte das Beschaffungsprojekt am 22. März 2016 abgebrochen. Dieser Entscheid ist nach Ansicht der GPK weder sachlich noch politisch nachvollziehbar. Die Kommissionen werfen dem Verteidigungsminister vor, nicht aktiver Informationen eingeholt zu haben. Gemäss dem Bericht hat sich dieser auch nicht an die vorgesehenen Entscheidungsprozesse gehalten.