Im Kampf gegen Staus will der Bund auf Autobahnabschnitten mit viel Verkehr zeitweise die Höchstgeschwindigkeit reduzieren und Lastwagen das Überholen verbieten. Zudem sollen Pannenstreifen vorübergehend zu Fahrbahnen werden.
Im Jahr 2010 gab es auf Schweizer Nationalstrassen 16’000 Stunden Stau, über 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Dagegen will der Bund angehen. „Es wird weiterhin Staus geben, aber wir hoffen, dass wir den Verkehrsfluss verbessern können“, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard am Mittwoch vor den Medien in Bern.
Sie hat das Bundesamt für Strassen beauftragt, verschiedene Massnahmen zur Staubekämpfung umzusetzen. So soll es Anlagen installieren, auf welchen eine vorübergehende Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 120 auf 100 oder 80 Km/h angezeigt werden kann.
Automatischer Befehl zur Temporeduktion
Gegenwärtig gibt es solche Verkehrsleitsysteme auf insgesamt 85 Kilometern. In den kommenden Jahren sollen die Anlagen schrittweise automatisiert und auf eine Gesamtlänge von 400 Kilometern ausgebaut werden. Autofahrerinnen und Autofahrer sollen die Geschwindigkeit auf rund 30 Prozent des Autobahnnetzes bei Staugefahr reduzieren müssen.
Fahren auf dem Pannenstreifen
Als weitere Massnahme plant der Bund, bis 2020 Pannenstreifen auf rund 125 Kilometern umzunutzen. Ein Pilotversuch auf der A1 zwischen Morges- und Ecublens hat laut Leuthard gezeigt, dass die Folgen positiv sind. Kurzfristig ist die Umnutzung von Pannenstreifen im Raum Bern und auf der Umfahrung Winterthur geplant, mittelfristig sollen weitere Regionen dazu kommen.
Vignette wird teurer
Auf Anfang 2014 sollen zusätzliche Strecken im Umfang von rund 387 Kilometern ins Netz aufgenommen werden. Es handelt sich ausschliesslich um bereits bestehende kantonale Strassenverbindungen. Für diese Strassen – unter anderem jene zwischen Bern und Biel oder zwischen Bellinzona und Locarno – soll neu der Bund verantwortlich sein.
Mehrkosten von 305 Millionen
Der Bundesrat hat die Botschaft dazu ans Parlament geleitet. Insgesamt entstehen durch die Aufwertung der Strassen Mehrkosten von rund 305 Millionen Franken pro Jahr. 30 Millionen sollen die Kantone tragen, 275 Millionen der Bund.
Der Vignettenpreis soll nicht auf Vorrat erhöht werden, sondern erst dann, wenn die Rückstellungen für die Finanzierung des Strassenverkehrs unter eine Milliarde Franken gesunken sind. Dies ist voraussichtlich 2015 der Fall. Eine Erhöhung der Mineralölsteuer sei nicht vom Tisch, sagte Leuthard. Vorerst reiche aber die Verteuerung der Autobahnvignette.