Die Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU sollen enger zusammen arbeiten. Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch eine entsprechende Botschaft zum Wettbewerbsabkommen, das Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann letzte Woche in Brüssel unterzeichnet hatte.
Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU. Es soll dazu beitragen, dass die nationalen Wettbewerbsgesetze wirksamer vollzogen werden können, wie die Departemente für Wirtschaft (WBF) und für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Mittwoch mitteilten. Bis anhin war die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz im Bereich des Kartellrechts lediglich informeller Natur.
Dank dem Wettbewerbs-Abkommen sollen die Wettbewerbsbehörden nun bei grenzüberschreitenden wettbewerbswidrigem Verhalten leichteren Zugang zu Beweismitteln erhalten. Das Abkommen soll zudem Doppelspurigkeiten vermeiden und zu einer grösseren Kohärenz bei Entscheiden führen, die den gleichen Sachverhalt zum Gegenstand haben.
Es beinhaltet jedoch keine Pflicht zur Zusammenarbeit. Nicht Inhalt des Abkommens sind eine Rechtsharmonisierung sowie die Übernahme von EU-Recht. Die Vertragsparteien wenden weiterhin ihre nationalen Gesetzgebungen an.
Schneider-Ammann und EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia hatten das Abkommen am Freitag in Brüssel unterzeichnet. Auf EU-Seite müssen noch das EU-Parlament und die Regierungen der Mitgliedstaaten dem Abkommen zustimmen, auf Seiten der Schweiz muss dieses noch vom Parlament ratifiziert werden.
Schneider-Ammann sagte am Freitag, er rechne damit, dass Ende Jahr der politische Prozess sowohl in der EU wie auch in der Schweiz abgeschlossen ist, so dass anschliessend das Abkommen in Kraft treten kann. Eine Anwendung des Abkommens auf bereits laufende Fälle ist nicht vorgesehen.