Die Swisscom muss ab Anfang des nächsten Jahres die Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang verdoppeln. Ausserdem wird der Konsumentenschutz im Fernmeldewesen verbessert. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Er passte am Mittwoch mehrere Verordnungen im Fernmeldewesen an. Die Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin muss Kundinnen und Kunden der Grundversorgung ab 1. Januar 2015 eine Downloadrate von 2000 kbit/Sekunde und eine Uploadrate von 200 kbit/s anbieten, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) mitteilte.
Heute sind Raten von 1000 kbit/s und respektive 100 kbit/s vorgeschrieben. Ein solcher Internetanschluss darf pro Monat höchstens 55 Franken kosten.
Besserer Schutz für Konsumenten
Verschärft hat der Bundesrat Bestimmungen zu Gunsten des Konsumentenschutzes bei Internet und Telefonie. Wird eine Dienstleistung im Netz angeboten, muss in der Nähe der Stelle, an der für den Kauf geklickt werden muss, auch der Preis des Angebotes stehen.
Anrufe auf «0800»-Gratisnummern sollen von Neujahr an tatsächlich gratis sein, ob nun aus dem Festnetz oder mit einem Mobiltelefon telefoniert wird: Telekommunikationsdienste dürfen neben den Preisen für ihre Angebote keine zusätzlichen Gebühren verlangen, beispielsweise für das Herstellen einer Verbindung.
Auch betreffend die von Unternehmen landesweit genutzten 058er-Nummern hat der Bundesrat mehr Transparenz geschaffen: Wird die Verbindung mit einer solchen Nummer hergestellt und kostet der Anruf mehr als auf eine geografische Nummer, müssen Anrufer und Anruferinnen gratis und ohne Werbung darauf hingewiesen werden.
Gegen den Missbrauch von Schweizer Telefonnummern für Werbezwecke – so genanntes Spoofing – können Fernmeldedienstanbieter künftig vorgehen: Sie können solche Anrufe sperren, wenn die Eigentümer der Nummer damit einverstanden sind.
Schutz vor nicht konformen Geräten
Muss das BAKOM Störungen im Netz aufspüren, die durch elektronische Geräte oder Fernmeldeanlagen verursacht worden sind, kann es neu die dafür verantwortlichen Nutzer respektive Installateure zur Kasse bitten. Zunehmend seien solche Störungen auf unsachgemässe Montage von Geräten oder defekte Apparate zurückzuführen, schrieb das BAKOM.
Mit Verordnungsänderungen soll erreicht werden, dass die Geräte überprüft werden, bevor sie ans Netz angeschlossen werden. Kostenlos ist die Suche nach Störungen einzig, wenn die die Störung verursachenden Geräte und die davon betroffenen Anlagen in jeder Hinsicht den Vorschriften entsprechen.
Das BAKOM wird zudem mehr Informationen über Störungsrisiken liefern: Im Internet stellt es Angaben zu Fernmeldeanlagen zur Verfügung, die nicht konform mit technischen Vorschriften sind und deshalb ein Störungsrisiko bergen. Damit will das BAKOM verhindern, dass solche Anlagen gekauft und im Handel angeboten werden.