Bundesrat verschärft Kriegsmaterialverordnung

Ein Land, das von der Schweiz Kriegsmaterial kauft, muss sich dazu verpflichten, diese Produkte nicht weiterzuverkaufen, zu verschenken oder auszuleihen. Der Bundesrat hat diese bereits 2006 beschlossenen Bestimmungen nun in der Kriegsmaterialverordnung verankert.

Kiste mit Schweizer Sturmgewehren (Archiv) (Bild: sda)

Ein Land, das von der Schweiz Kriegsmaterial kauft, muss sich dazu verpflichten, diese Produkte nicht weiterzuverkaufen, zu verschenken oder auszuleihen. Der Bundesrat hat diese bereits 2006 beschlossenen Bestimmungen nun in der Kriegsmaterialverordnung verankert.

Die revidierte Verordnung tritt am 1. November in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Auslöser für diese Anpassungen waren Berichte über Schweizer Handgranaten in Syrien gewesen. Mehrere Medien hatten Anfang Juli Bilder von Schweizer Handgranaten veröffentlicht, die sich in den Händen von syrischen Rebellen befanden.

Die folgenden Abklärungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) bestätigten, dass tatsächlich Schweizer Handgranaten über die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nach Jordanien und von dort nach Syrien gelangt waren.

Der Rüstungskonzern RUAG hatte in den Jahren 2003 und 2004 insgesamt 225’162 Handgranaten an die VAE geliefert. Das Land unterzeichnete dafür eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung. Schenkungen sind allerdings in Nichtwiederausfuhr-Erklärungen erst seit 2006 explizit untersagt.

Im vergangenen September beschloss der Bundesrat, die Kriegsmaterialverordnung anzupassen. In der Änderung der Kriegsmaterialverordnung wird festgehalten, dass es künftig für die Bewilligung der Ausfuhr von Kriegsmaterial eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung der Regierung des Bestimmungslandes braucht.

Vor Ort überprüfen

Das Bestimmungsland muss sich dazu verpflichten, das Kriegsmaterial nicht ohne Zustimmung der Schweizer Behörden auszuführen, zu verkaufen, auszuleihen oder zu verschenken.

Die Schweiz kann sich zudem das Recht ausbedingen, die Einhaltung der Nichtwiederausfuhr-Regeln vor Ort zu überprüfen. Bei grösseren Kriegsmaterialgeschäften will die Schweiz die Nichtwiederausfuhr-Erklärung in Form einer diplomatischen Note verlangen.

Geheime Stellungnahme

Weiter gab der Bundesrat bekannt, dass er die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) über die Einzelheiten der Abklärungen zu den in Syrien aufgetauchten Handgranaten informiert hat. Weil gewisse Informationen geheim seien, veröffentlicht der Bundesrat die Stellungnahme nicht.

Die GPK hatte vom Bundesrat einen Bericht bis Mitte Oktober verlangt. Sie wollte unter anderem wissen, in wie vielen Fällen seit 2007 Nichtwiederausfuhr-Erklärungen verletzt worden sind, welche Massnahmen der Bundesrat gegebenenfalls getroffen und welche Sanktionen er ausgesprochen hat.

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