Bundesrat verzichtet auf Amtshilfe bei gestohlenen Bankdaten

Bei Steuerdelikten soll die Schweiz anderen Staaten auch in Zukunft keine Amtshilfe leisten, wenn das Gesuch auf gestohlenen Daten basiert. Der Bundesrat verzichtet nach Kritik in der Vernehmlassung auf eine Lockerung der Regeln in diesem Punkt.

Eine CD (Archiv) (Bild: sda)

Bei Steuerdelikten soll die Schweiz anderen Staaten auch in Zukunft keine Amtshilfe leisten, wenn das Gesuch auf gestohlenen Daten basiert. Der Bundesrat verzichtet nach Kritik in der Vernehmlassung auf eine Lockerung der Regeln in diesem Punkt.

Dass die Schweiz anderen Staaten weiterhin keine Amtshilfe leisten will, wenn das Gesuch auf gestohlenen Daten beruht, könnte Sanktionen gegen die Schweiz zur Folge haben. Der Bundesrat hatte die Regeln lockern wollen. Doch das stiess in der Vernehmlassung auf grossen Widerstand. Deshalb habe der Bundesrat beschlossen, auf die vorgesehene Bestimmung zu verzichten, schreibt das Finanzdepartement (EFD).

Über andere Änderungen des Amtshilfegesetzes kann nun das Parlament entscheiden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Die wichtigste Änderung: Steuersünder sollen nicht mehr in jedem Fall vorgängig informiert werden, wenn Daten über sie übermittelt werden.

Nur in Ausnahmefällen

Der Bundesrat präzisierte jedoch nach der Vernehmlassung, dass eine nachträgliche Information nur in Ausnahmefällen erfolgen kann. Ausserdem muss der ersuchende Staat sein Gesuch begründen. Er muss beispielsweise geltend machen, dass eine vorgängige Information des Betroffenen die Untersuchung gefährden würde. Bisher sah das Gesetz vor, dass die Betroffenen immer vor der Übermittlung der Daten informiert werden mussten.

Mit der Änderung werde die Schweiz den internationalen Standard erfüllen, schreibt das EFD. Aus Sicht des Bundesrates wäre auch eine Änderung des Umgangs mit Gesuchen sinnvoll gewesen, die auf gestohlenen Daten basieren. Die Lockerung hätte günstigere Voraussetzungen für die Schweiz mit Blick auf die Beurteilung des Global Forum im Rahmen der OECD geschaffen, hält das EFD fest.

Gefahr einer schwarzen Liste

Wegen ihrer restriktiven Praxis kann die Schweiz heute auf viele Amtshilfegesuche nicht eintreten. Ändere sich dies nicht, müsse die Schweiz in der zweiten Phase der Beurteilung mit der schlechtesten Note rechnen, hatte der Bundesrat gewarnt. Dies wäre sehr negativ für das Image, und es bestehe das Risiko, dass Sanktionen ergriffen würden – zum Beispiel die Aufnahme auf eine schwarze Liste.

Wichtige EU-/G20-Partnerländer gäben sich mit der aktuellen Praxis nicht zufrieden, was zu einem grossen Politikum zu werden drohe, schrieb der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung. Die restriktive Praxis der Schweiz bemängeln insbesondere Indien, Spanien und die Niederlande.

Indien hatte aus dem Diebstahl bei der Bank HSBC in Genf Daten aus Frankreich erhalten und gestützt darauf Amtshilfegesuche an die Schweiz gerichtet. Die Schweiz trat jedoch nicht darauf ein.

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