Der Bundesrat will den Verzugszins von derzeit 5 Prozent wegen der schwierigen Wirtschaftslage vorderhand nicht erhöhen. Er beantragt dem Parlament, die FDP-Motion „Stopp dem Zahlungsschlendrian“ abzuschreiben.
Ohnehin ist es für den Bundesrat fraglich, ob ein höherer Verzugszins die Zahlungsmoral verbessern würde. Ein ähnlicher Vorstoss der SVP war vor rund einem Monat nach einem Ständeratsentscheid endgültig abgeschrieben worden.
Das Parlament hatte die etwas offener formulierte FDP-Motion dem Bundesrat im Jahr 2008 überwiesen. Der Vorstoss verlangt eine „angemessene“ Erhöhung des geltenden Verzugszinses von 5 Prozent, damit dieser für den Gläubiger kostendeckend ist.
Der Vernehmlassungsentwurf sah vor, den Verzugszinssatz für Verträge des kaufmännischen Verkehrs auf 10 Prozent zu erhöhen. Für alle anderen Verträge sollte der Zinssatz bei 5 Prozent belassen werden.
Zahlungsmoral lässt nach
In der Vernehmlassung zu einer entsprechenden Teilrevision des Obligationenrechts, die bis Ende November 2010 dauerte, wurde die vorgeschlagene Gesetzesrevision teilweise begrüsst, teilweise aber auch kritisiert. Der Schweizerische Gewerbeverband hätte eine Anhebung begrüsst – jedoch für alle, nicht nur auf den kaufmännischen Verkehr beschränkt.
Nach Feststellungen des Gläubigerverbandes Creditreform hat die Zahl der Mahnungen zwischen 2000 und 2010 generell um fast ein Viertel zugenommen. 2010 wurden demnach über 2,6 Millionen Zahlungsbefehle ausgesprochen.
Der Bundesrat verzichtet nun aufgrund des gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfelds auf die Erhöhung des Verzugszinses. Er ist zudem der Meinung, dass ein Verzugszins von 10 Prozent in keinem Verhältnis zu den aktuellen Zinssätzen auf dem Kapitalmarkt steht. Eine Anhebung hätte zudem zur Folge, dass ein dem schweizerischen Recht bislang fremder Strafschadenersatz eingeführt würde.
Als besonders schlecht wurde in der Vernehmlassung die Zahlungsmoral des Bundes bewertet. Für den Bundesrat ist es klar, dass die öffentliche Hand die schwierige Lage mancher Unternehmen nicht noch dadurch verstärken darf, dass sie die Zahlungsfristen nicht einhält. Nach seinen Feststellungen zeigen die Anstrengungen des Bundes zur Verbesserung der Zahlungsmoral jedoch Erfolg.