Die Massnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern sollen in der Schweiz verbindlicher und einheitlicher werden. Daran hält der Bundesrat nach der Vernehmlassung fest. Auf einige geplante Änderungen verzichtet er aber.
Der Bundesrat hatte ursprünglich die Kantone dazu verpflichten wollen, mit Migrantinnen und Migranten Integrationsvereinbarungen abzuschliessen, wenn sich Risiken abzeichnen. Darauf verzichtet er nun aber, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch mitteilte.
Die kantonalen Behörden sollen wie bisher selbst entscheiden können, ob sie mit einem Ausländer oder einer Ausländerin eine Integrationsvereinbarung abschliessen. Allerdings empfehle der Bundesrat solche Vereinbarungen bei Personen mit Integrationsdefiziten „dringend“, schreibt das EJPD. Die Kantone hatten sich in der Vernehmlassung gegen ein Obligatorium gewehrt.
Nichts geändert hat der Bundesrat an den Sanktionen: Im Gesetz soll verankert werden, dass Ausländerinnen und Ausländer, die eine abgeschlossene Integrationsvereinbarung nicht einhalten, mit dem Widerruf der Aufenthaltsbewilligung bestraft werden können.
Anspruch auf Niederlassung
Die ordentliche Niederlassungsbewilligung nach zehn Jahren soll nur noch erhalten, wer integriert ist. Dies hat der Bundesrat bekräftigt. Neu will er aber gleichzeitig ein Recht auf Niederlassung im Gesetz verankern: Wer zehn Jahre in der Schweiz lebt und gut integriert ist, soll Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung haben.
Die Integration spielt bei der Niederlassungsbewilligung bereits heute eine Rolle. Künftig sollen die Kriterien für eine gute Integration im Gesetz verankert werden. Neben der Sprache sollen die Behörden beurteilen, ob jemand die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die grundlegenden Prinzipien der Bundesverfassung respektiert und gewillt ist, am Wirtschaftsleben teilzunehmen.
Keine jährliche Prüfung
Allerdings soll die Integration nicht wie ursprünglich geplant jedes Jahr systematisch geprüft werden. Der damit verbundene administrative Aufwand wäre zu gross, begründet der Bundesrat diesen Entscheid.
Festhalten will der Bundesrat daran, dass Familienangehörige von Personen aus Staaten ausserhalb der EU und EFTA, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz kommen, eine Landessprache sprechen oder erlernen müssen. Hingegen verzichtet er darauf, beim Familiennachzug Angehörige von Schweizern zu einem Sprachkurs zu verpflichten. Sonst wären Ehegatten von Schweizern gegenüber jenen von EU-Bürgern diskriminiert, hält das EJPD fest.
Integration im Alltag
Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Departement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga beauftragt, bis zum Beginn des nächsten Jahres eine Botschaft ans Parlament zu verfassen. Das Ausländergesetz soll in Ausländer- und Integrationsgesetz umbenannt werden.
In der Vernehmlassung habe die Mehrheit die Stossrichtung der Vorschläge gutgeheissen, schreibt das EJPD. Die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung soll nach Vorstellung des Bundesrates vor allem im täglichen Leben stattfinden, beispielsweise in der Schule, am Arbeitsplatz oder in Vereinen.
Wo solche Strukturen fehlen oder nicht zugänglich sind, soll eine spezifische Integrationsförderung angeboten werden. Zu diesem Zweck wollen Bund und Kantone kantonale Integrationsprogramme erarbeiten und gemeinsam finanzieren. Die Mittel zur Förderung der Integration sollen von heute rund 86 auf 110 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden.