Das Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen wird nicht verschärft. Der Bundesrat hat beschlossen, aufgrund der heftigen Kritik in der Vernehmlassung auf eine Revision des Embargogesetzes zu verzichten.
Mit der Gesetzesrevision wollte der Bundesrat eine effiziente Durchführung der internationalen Amtshilfe im Embargobereich sicherstellen, wie er mitteilte.
Unter anderem hätte er verhindern wollen, dass Unternehmen das Embargogesetz mit dem Gang vor Schweizer Gerichte umgehen können. Mit diesem Trick ist in der Vergangenheit mehrmals die rechtzeitige Übermittlung von Informationen ins Ausland verhindert worden.
Das neue Gesetz hätte den Rechtsschutz bei der Übermittlung sanktionsbezogener Informationen ins Ausland ausgeschlossen. Weiter hatte der Bundesrat beabsichtigt, den Geltungsbereich des Embargogesetzes auszuweiten – etwa auf Schweizer, die die Tat im Ausland begehen. Auch die angedrohten Strafen hätten verschärft werden sollen.
Gesetzesrevision offensichtlich nicht mehrheitsfähig
Die Kernpunkte der Vorlage wurden in der Vernehmlassung, die im Oktober 2010 abgeschlossen wurde, vor allem von bürgerlicher Seite scharf kritisiert. Insbesondere der vorgeschlagene Ausschluss des Rechtsschutzes bei der Übermittlung von Informationen im Rahmen der internationalen Amtshilfe kam schlecht an.
Der Bundesrat zog aus der Kritik den Schluss, dass die Gesetzesrevision nicht mehrheitsfähig sei. Mögliche Kompromissvorschläge seien bereits überprüft und als nicht zielführend verworfen worden, schreibt der Bundesrat.
Zudem sei es in den letzten Jahren zu keinen nennenswerten Problemen im Zusammenhang mit der Gewährung von internationaler Amtshilfe unter dem Embargogesetz gekommen.