Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden sollen künftig wieder von der Bundessteuer befreit werden. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Botschaft verabschiedet. Er warnt vor finanziellen Ausfällen in Höhe von 400 Mio. Franken.
Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken waren bis zu einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts von der direkten Bundessteuer befreit. 2011 begrenzte das Bundesgericht dieses Privileg auf Grundstücke, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind.
Die Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven des Anlagevermögens land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sind seither vollumfänglich steuerbar.
2014 überwiesen die Räte gegen den Willen des Bundesrates eine Motion von Nationalrat Leo Müller (CVP/LU), die eine Rückkehr zur privilegierten Besteuerung für Gewinne sämtlicher Grundstücke forderte. Inzwischen hat die Landesregierung contre coeur eine Botschaft ausgearbeitet. Darin macht der Bundesrat keinen Hehl daraus, dass er sich nach wie vor gegen das Anliegen stemmt.
Der Bundesrat verzichte aus finanzpolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen auf einen Antrag auf Zustimmung zur Vorlage, teilte die Landesregierung mit. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung führen und dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widersprechen.
Vor dem Hintergrund der überwiesenen Motion habe er aber entschieden, eine Botschaft an das Parlament zu verabschieden, schreibt der Bundesrat. Die Bundesversammlung solle darüber entscheiden, ob sie das Gesetzesprojekt umsetzen wolle.
Der Bundesrat verweist auf die finanziellen Folgen. Diese seien aufgrund verschiedener Faktoren mit Unsicherheiten behaftet. Der vorliegende Gesetzesvorschlag könne bei der direkten Bundessteuer mittel- bis längerfristig zu geschätzten Mindereinnahmen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr führen, rechnet der Bundesrat vor.
Einen Teil der Mindereinnahmen tragen laut Landesregierung die Kantone via Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern seien die finanziellen Auswirkungen insbesondere von der Besteuerungsweise der Grundstückgewinne abhängig.
Gesamtschweizerisch betrachtet müsse auch für die Kantons- und Gemeindesteuern mit Mindereinnahmen gerechnet werden. Die Ausfälle an AHV-, IV- und EO-Beiträgen können sich laut dem Bundesrat mittel- bis langfristig auf schätzungsweise ebenfalls rund 200 Millionen Franken pro Jahr belaufen.