Dem Bund droht nächstes Jahr ein Defizit. Um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können, will der Bundesrat eine Ausnahmeregel anwenden: Er macht ausserordentliche Asylausgaben geltend.
Der Bundesrat könne die Zahl der Asylgesuche nicht beeinflussen, sagte Finanzminister Ueli Maurer am Mittwoch vor den Medien in Bern. Verglichen mit anderen Ländern sei Schweiz als Asylland nicht besonders attraktiv. Die Zahl der Gesuche sei aber wie in anderen Ländern stark angestiegen.
Genau dafür sei die Ausnahmeregelung vorgesehen: für aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklungen. Bei der Einführung der Schuldenbremse sei die Kosovo-Krise als Beispiel genannt worden.
Überschuss statt Defizit
Konkret beantragt der Bundesrat dem Parlament, 400 Millionen Franken als ausserordentlichen Zahlungsbedarf zu verbuchen. Damit würde im ordentlichen Haushalt ein struktureller Überschuss von rund 100 Millionen resultieren.
Ohne diese Massnahme würde das Defizit im Voranschlag 2017 600 Millionen Franken betragen, bei Ausgaben von 69,4 Milliarden und Einnahmen von 68,8 Milliarden. Die Schuldenbremse lässt ein Defizit von nur rund 350 Millionen Franken zu. Der Höchstbetrag für die Ausgaben ist gemäss Schuldenbremse an die Einnahmen gebunden, wobei konjunkturelle Einflüsse berücksichtigt werden.
Geld aus ausserordentlichen Einnahmen
Ausserordentliche Ausgaben werden dem Amortisationskonto belastet, auf das beispielsweise Einnahmen aus dem Verkauf von Mobilfunklizenzen fliessen. Auf dem Konto liegen laut dem Finanzdepartement Ende 2016 voraussichtlich 2,5 Milliarden Franken. Stimmt das Parlament zu, wird dem Konto erstmals seit Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 ein Betrag entnommen.
Der Bundesrat habe auch geprüft, stattdessen die Ausgaben weiter zu kürzen, sagte Maurer. Er habe diesen Ansatz aber verworfen. Für die Landwirtschaft, die Armee oder die Entwicklungshilfe hätte das Kürzungen von je rund 50 Millionen Franken bedeutet. Beim Verkehr hätten über 80 Millionen Franken gespart werden müssen, bei der Bildung gut 110 Millionen.
Von Armee bis Unternehmenssteuern
Der Bund rutscht in die roten Zahlen, obwohl die Finanzverwaltung für 2017 mit einem Wachstum der Einnahmen um rund 3,1 Prozent rechnet. Und die Probleme werden in den kommenden Jahren nicht kleiner. Der Bundesrat hat auch den Finanzplan 2018-2020 verabschiedet. Er erwartet Defizite von 1,4 bis 2 Milliarden Franken pro Jahr – trotz des Stabilisierungsprogramms, über welches das Parlament noch befinden muss.
Den Bundeshaushalt belasten diverse Beschlüsse des Parlaments, darunter Mehrausgaben für die Armee. Auch Beschlüsse zur Reform der Altersvorsorge, zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds sowie der Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Hotellerie tragen zum Loch in der Bundeskasse bei. Hinzu kommen ab 2019 voraussichtlich die Kosten der Unternehmenssteuerreform III, rund 1,3 Milliarden Franken.
Nächstes Sparpaket geplant
Die hohen strukturellen Defizite machten es unumgänglich, das Stabilisierungsprogramm vollständig umzusetzen, schreibt das Finanzdepartement. Darüber hinaus will der Bundesrat im Herbst die Eckwerte für ein weiteres Sparpaket festlegen, das den Bundeshaushalt ab 2018 in Einklang mit den Vorgaben der Schuldenbremse bringen soll.
Um den Sanierungsbedarf nicht weiter zu erhöhen, will der Bundesrat neue Aufgaben nur noch in Angriff nehmen, wenn diese «keinerlei Aufschub ertragen». Auch will er sich im Parlament dafür einsetzen, dass vorerst keine neuen Ausgaben beschlossen werden. An den Plänen für eine neue Ehepaar-Besteuerung will er aber dennoch festhalten, wie Maurer sagte. Den Bund würde das rund eine Milliarde Franken kosten.
Schuldenbremse lockern
Langfristig will der Bundesrat neue Spielräume schaffen. Er hat das Finanzdepartement beauftragt, ihm Vorschläge zu Einsparungen bei den gebundenen Ausgaben vorzulegen – jenen Aufgaben also, die aus gesetzlichen Bestimmungen folgen.
Schliesslich will der Bundesrat die Regeln der Schuldenbremse überprüfen, ohne aber die in der Bundesverfassung verankerte Bestimmung grundsätzlich in Frage zu stellen. Das Finanzdepartement soll bis Ende des Jahres einen Bericht dazu vorlegen.
Investitionen statt Schuldenabbau
Die Idee: Künftig könnten Kreditreste nicht nur für den Schuldenabbau, sondern für Investitionen im Folgejahr verwendet werden. Dem Ausgleichskonto könnte so viel entnommen werden, wie im Vorjahr das Budget unterschritten wurde. Der Bundesrat habe sich aber noch nicht festgelegt, betonte Maurer.
Als die Schuldenbremse 2003 eingeführt wurde, beliefen sich die Bruttoschulden des Bundes auf 124 Milliarden Franken. Seither konnten sie bis Ende 2015 auf knapp 104 Milliarden reduziert werden. Die Schuldenquote sank von rund 26 Prozent auf 16 Prozent des Bruttoinlandprodukts.