Auch Süsswasserkapitänen blüht künftig eine Promille-Strafe schon nach einem Hauch ins Röhrchen. Heute beweist erst eine Blutprobe die Fahruntüchtigkeit.
Der Bundesrat schlägt dies mit einer Teilrevision des Binnenschifffahrtsgesetzes vor, die er am Freitag in die Vernehmlassung gegeben hat.
Die Revision soll eine Rechtsgrundlage schaffen für beweissichere Atemalkoholproben, wie sie bereits im Strassenverkehr üblich sind. Bisher war in der Schifffahrt immer eine Blutprobe nötig. Solche sind laut Bundesrat jedoch zum Einen ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeit und zum Anderen aufwändig und teuer.
Eine Blutprobe kostet die kontrollierte Person laut Bericht rund 400 Franken. Die Probenahme in einem Spital oder einer Arztpraxis dauert jeweils mehrere Stunden und bindet in der Regel zwei begleitende Polizeiangehörige. Atemalkoholkontrollen können sofort vor Ort vorgenommen werden.
Strandboot-Ausnahme vorgesehen
Das Binnenschifffahrtsgesetz gilt für sämtliche Fahrzeuge oder Geräte, die auf oder unter der Wasseroberfläche bewegt werden. Dies soll auch für die neuen Alkoholtest-Regeln gelten. Der Bundesrat will sich jedoch ermächtigen lassen, für «ungefährliche Schiffe» wie kleinere Schlauch- oder Strandboote Ausnahmen zu erlassen.
Per Mitte Februar hatte der Bundesrat für die Schifffahrt bereits per Verordnung die gleichen fixen Alkoholgrenzwerte eingeführt wie sie im Strassenverkehr gelten – zuvor war die Promillegrenze auf dem Wasser nicht beziffert gewesen. Auslöser dieser Gesetzesänderung war ein Unfall auf dem Bielersee im Sommer 2010 gewesen, bei dem eine junge Frau von einem Motorboot überfahren und getötet worden war.
Die Gesetzes-Teilrevision betrifft ferner die Sicherheitskontrollen der Schiffe, die zur gewerbsmässigen Personenbeförderung eingesetzt werden. Diese sollen künftig «risikoorientiert» im Zulassungsverfahren erfolgen. Der Bund soll künftig stichprobenweise prüfen, ob die Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen.
Gezielter prüfen
Bisher wurden Fahrgastschiffe bei der Zulassung umfassend geprüft. Angesichts der immer komplexeren Schiffe – die meisten sind Einzelanfertigungen – soll künftig die Prüfung auf jene Bereiche fokussiert werden, die besondere Risiken beinhalten könnten. Dieses Kontrollkonzept bewährt sich laut Bundesrat bereits bei Eisenbahnen und Seilbahnen.
Für das neue Kontrollkonzept soll ein spezieller Sicherheitsnachweis eingeführt werden. Dieser führt für die Schifffahrtsunternehmen laut Bericht zu einmaligen Mehrkosten von etwa drei bis fünf Prozent der Gesamtkosten des Baus oder Umbaus eines Schiffes.
Die Neuerung gilt indes nur für neue Schiffe und Umbauten; für die bestehende Flotte ist ohne Umbau kein Sicherheitsnachweis nachzuholen. Im Gegenzug sollen Prüfgebühren sinken.