Obwohl sie dem Recht des Kindes nach Kenntnis der Abstammung widersprechen, sollen Babyfenster in der Schweiz weiter bestehen dürfen. Bei der vertraulichen Geburt in Spitälern hebt der Bundesrat die automatische Meldepflicht an die Einwohnerbehörden auf.
Die Abgabe eines Kindes in ein Babyfenster liegt rechtlich in einer Grauzone, schreibt der Bundesrat zu seinem am Mittwoch veröffentlichten Bericht im Auftrag des Parlaments. Damit wird insbesondere der Anspruch auf Kenntnis der eigenen Abstammung vereitelt.
Der Vergleich mit anderen Möglichkeiten wie der in der Schweiz seit langem praktizierten vertraulichen Geburt oder der im Ausland teilweise zulässigen anonymen Geburt zeigt aber, dass es keine Lösung gibt, die allen Interessen der Betroffenen gerecht wird.
Ein Verbot der bisher existierenden acht Babyfenster könnte dazu führen, dass eine Mutter in Not ihr Kind im Versteckten aussetzt und dieses nicht medizinisch betreut werden kann. Darum nimmt der Bundesrat die negativen Aspekte des Babyfensters in Kauf.
Meldepflicht gelockert
Bei der vertraulichen Geburt, welche in verschiedenen Spitälern angeboten wird, will der Bundesrat Verbesserungen. Trägt die Geburtsmeldung den entsprechenden Vermerk, sollen die Zivilstandsbehörden künftig auf die automatische Mitteilung an die Einwohnerbehörde oder an das Staatssekretariat für Migration verzichten.
Die Kinderschutzbehörde ihrerseits muss den Hinweis «vertrauliche Geburt» bei der allfälligen Feststellung des Vaters berücksichtigen. Im weiteren klärt der Bericht Einzelfragen zum Thema, um für Mutter und Kind die nötige Diskretion zu gewährleisten.
Die vertrauliche Geburt wahrt einerseits das Recht des Kindes, seine Abstammung zu kennen. Andererseits schützt sie auch das Bedürfnis der Frau nach Schutz ihrer Identität. So wird die Schwangere unter einem Pseudonym behandelt, ihre Daten jedoch gespeichert. Nach Erfahrungen in den Kantonen, wo das praktiziert wird, nehmen Frauen in einer absoluten Notlage diese Möglichkeit in Anspruch.
Genug Beratungsangebote
Der Bundesrat nahm in seinem Bericht auch eine Bestandsaufnahme der Beratungs- und Anlaufstellen für Schwangere in Not vor. Dabei zeigte sich, dass alle Kantone über private oder behördliche Anlaufstellen verfügen, die meisten gleich über mehrere.
Ein Grossteil der Notsituationen sollte sich mit diesem flächendeckenden Angebot abfangen lassen, befindet die Landesregierung. Sie sieht darum keinen Handlungsbedarf seitens des Bundes.