Die Preise kassenpflichtiger Medikamente werden ab Mai nach neuen Regeln festgelegt. Der Bundesrat will angesichts starker Wechselkursschwankungen für mehr Stabilität sorgen – vor allem zugunsten der Pharma-Industrie, aber auch der Versicherten.
Die Wechselkurschwankungen wirkten sich für die Pharma-Industrie nachteilig aus, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Medien in Bern. Eine grössere Preissicherheit komme aber auch den Versicherten zugute. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 1. Mai. Der Bundesrat rechnet damit, dass sie ab November zu jährlichen Einsparungen von 240 Millionen Franken führen.
Dies sind zwar 20 Millionen weniger als potenziell eingespart werden könnte, wenn die Medikamentenpreise nach dem heutigen System den tiefen Fremdwährungen angepasst würden. Im schlechtesten Fall lägen die Einsparungen nach dem heutigen System aber nur bei 115 Millionen Franken. Das neue System biete mehr Sicherheit, sagte Berset.
Höhere Toleranzmarge
Die Preise kassenpflichtiger Medikamente werden behördlich festgelegt und in regelmässigen Abständen überprüft. Zur Ermittlung des Preises bei einer Neuzulassung hat das Bundesamt für Gesundheit bisher das Medikament mit bereits zugelassenen Medikamenten verglichen, die eine ähnliche Wirkung haben. Zusätzlich wurde der Preis mit jenem in anderen Ländern verglichen.
Neu erfolgt der Vergleich mit anderen Medikamenten – der sogenannte therapeutische Quervergleich – nur noch, wenn das Medikament im Ausland nicht im Handel ist. Beim Auslandpreisvergleich hat der Bundesrat zudem die Toleranzmarge von 3 auf 5 Prozent erhöht.
Die Krankenversicherer müssen also auch für Medikamente aufkommen, die in der Schweiz 5 Prozent teurer sind als im Ausland. Liegt der durchschnittliche Wechselkurs zum Beispiel bei 1.23 Franken pro Euro, macht dies mit der Toleranzmarge 1.29 Franken pro Euro aus.
Kurs über 12 Monate
Weiter wird für den Preisvergleich mit den Referenzländern in jedem Fall ein durchschnittlicher Wechselkurs über 12 Monate verwendet. Auch bei der Preisüberprüfung anlässlich der Aufnahme eines Medikamentes in die Spezialitätenliste oder nach Ablauf des Patentschutzes ist nicht mehr ein durchschnittlicher Wechselkurs über 6, sondern über 12 Monate massgebend.
Die Stiftung für Konsumentenschutz hofft, dass diese Strategie aufgeht, wie Geschäftsleiterin Sara Stalder auf Anfrage sagte. Sie sprach von einem „Deal“: Die Preise würden nun zwar nicht so stark gesenkt, wie sie wegen des starken Frankens eigentlich gesenkt werden sollten.