Der Bundesrat will besonders gefährliche Laserpointer verbieten können. Er hat am Freitag die Grundlagen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das neue Gesetz soll die Bevölkerung besser vor Gesundheitsschäden durch nichtionisierende Strahlung und Schall schützen.
Nichtionisierende Strahlung wird unter anderem durch Laserpointer, Medizinlaser oder Solarien erzeugt. Wenn die Geräte nicht sachgerecht eingesetzt würden, könnten sie die Gesundheit schädigen, hält der Bundesrat fest. Die neuen Regelungen trügen den unterschiedlichen Risiken Rechnung.
Bei besonders gefährlichen Produkten soll künftig nicht nur die Einfuhr, Durchfuhr oder Abgabe, sondern auch der Besitz verboten werden können. Im Fokus stehen starke Laserpointer. Diese dürfen in der Schweiz schon heute nicht mehr verkauft werden. Mit dem neuen Gesetz könnte der Bund auch den Besitz verbieten.
Gefahr für die Augen
Wenn die Strahlung solcher Laserpointer auf das Auge treffen, können Netzhautverletzungen resultieren, die das Sehvermögen beeinträchtigen oder gar zur Erblindung führen.
Zudem stellten Laserpointer für spezifische Berufsgruppen wie Piloten ein gravierendes Sicherheitsproblem dar, schreibt der Bundesrat. Nicht nur Piloten, sondern auch Lokführer, Tram- und Busfahrer sowie Polizisten sind in der Vergangenheit immer wieder mit Laserpointern geblendet worden.
Sachkundige Anbieter
Weniger weitreichende Massnahmen sieht das Gesetz für Produkte vor, die Personen zwar stark belasten können, aber die Gesundheit nicht oder nur geringfügig gefährden, wenn sie sachkundig bedient werden. Das betrifft Produkte wie Blitzlampen zur Haarentfernung oder Ultraschallgeräte für kosmetische Behandlungen. Bei solchen Produkten setzt der Bundesrat in erster Linie auf die korrekte Anwendung.
Behandlungen mit Produkten, die sehr hohe Belastungen verursachen, sollen ausschliesslich durch Personen vorgenommen werden, die nachweislich über genügend Sachkunde verfügen. Im Auge hat der Bundesrat sodann Solarien: Künftig soll kontrolliert werden, ob die Anbieter die Benutzerinnen und Benutzer genügend über die Gefahren informieren und die Sicherheitsvorgabe des Herstellers einhalten.
Vorgaben für Lasershows
Klare Vorgaben machen will der Bundesrat auch für Konzerte und Lasershows. Bei solchen Anlässen werden nicht nur Geräte mit nichtionisierender Strahlung eingesetzt, sondern auch solche, die Infraschall, Hörschall oder Ultraschall erzeugen können.
Der Bundesrat würde mit dem neuen Gesetz die Kompetenz erhalten, Grenzwerte zu erlassen, um die Gesamtbelastung des Publikums zu beschränken. Auch eine Melde- oder Informationspflicht der Veranstalter soll möglich sein. Das neue Gesetz soll ausserdem das Bundesamt für Gesundheit ermächtigen, die Bevölkerung über nichtionisierende Strahlung und Schall zu informieren.
Parlament am Zug
Das Gesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) geht nun ans Parlament. Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat lediglich Details geändert.
Der Schutz vor nichtionisierender Strahlung aus Quellen in der Umwelt – beispielsweise Mobilfunkanlagen und Hochspannungsleitungen – sowie von Quellen am Arbeitsplatz wird wie bisher durch das Umwelt- und Arbeitsrecht geregelt.