Der Fünfräppler soll nicht abgeschafft werden. Der Bundesrat hält nichts davon, die Münze mit dem geringsten Wert aus dem Verkehr zu ziehen. Er lehnt einen entsprechenden Vorstoss ab.
Der St. Galler Nationalrat Roland Büchel (SVP) verlangt, den Fünfer ausser Verkehr zu setzen, weil dieser im Zahlungsverkehr fast keine Bedeutung mehr hat. Automaten akzeptierten ihn schon lange nicht mehr, hält Büchel fest. Die rund eine Milliarde Fünfräppler beschwerten damit lediglich unnötig die Portemonnaies oder würden gehortet.
Der Bundesrat sieht dies anders. Keine Münze werde in der Schweiz so häufig bei der Nationalbank bestellt wie das Fünfrappenstück, schreibt er in einer am Freitag publizierten Antwort auf die Motion. Daraus zieht er den Schluss, dass Bevölkerung und Wirtschaft den Fünfräppler benötigen und verwenden. Er lehnt die Abschaffung deshalb ab.
Kein Verlustgeschäft mehr
Im Gegensatz zu früher kostet es heute laut Bundesrat etwas weniger als fünf Rappen, die Münze herzustellen. Die Produktion ist daher auch kein Verlustgeschäft mehr. Sollte sich dies wieder ändern, will der Bundesrat über die Bücher gehen.
Allerdings geht die Regierung davon aus, dass es 35 bis 50 Millionen Franken kosten würde, die Münzen bei einer Abschaffung zurückzukaufen. Hinzu kämen der logistische Aufwand für den Rückkauf, die Kosten der Vernichtung der Münzstücke sowie der Aufwand für die Privatwirtschaft, die beispielsweise ihre Informatiksysteme umstellen müsste.
Der Fünfräppler soll somit nicht dem Schicksal des Einräpplers folgen, der auf Anfang 2007 abgeschafft worden war. Am Fünfräppler wollte damals eine knappe Mehrheit festhalten. Das Zweirappenstück gibt es seit Anfang 1978 nicht mehr.
Zur Motion äussert sich als nächstes der Nationalrat.