Bundesrat will Familien mit pflegebedürftigen Kindern entlasten

Wer ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind zu Hause pflegt, soll mehr Geld erhalten. Der Bundesrat ist mit dem Vorschlag der nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK) einverstanden, den Intensivpflegezuschlag (IPZ) zu erhöhen. Nun ist das Parlament am Zug.

Der Bundesrat will zusätzlich 20 Millionen Franken für die Betreuung von schwerbehinderten Kindern aufwenden. (Symbolbild)

Wer ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind zu Hause pflegt, soll mehr Geld erhalten. Der Bundesrat ist mit dem Vorschlag der nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK) einverstanden, den Intensivpflegezuschlag (IPZ) zu erhöhen. Nun ist das Parlament am Zug.

Heute erhalten Familien, die schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause pflegen und betreuen, monatlich zwischen 470 und 1410 Franken. Der IPZ, der sich nach dem Betreuungsaufwand richtet (vier, sechs oder acht Stunden pro Tag), soll gemäss dem Gesetzesentwurf der SGK auf mindestens 940 Franken im Monat und maximal 2350 Franken im Monat erhöht werden.

Die Anhebung des IPZ würde für die IV zu jährlichen Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken führen. Das hat nach Ansicht der Regierung aber keine Auswirkungen auf die Entschuldung der IV, die gemäss den aktuellen Berechnungen weiterhin per 2030 möglich wäre.

Mehrausgaben für belastende Aufgaben

Die bessere Unterstützung von Familien mit pflegebedürftigen Kindern sei aus verschiedenen Gründen angezeigt, schreibt der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zum Entwurf, der eine Änderung des Invalidenversicherungsgesetzes vorsieht. Nur mit zusätzlichen finanziellen Mitteln könnten betroffene Familien in ihrer anspruchsvollen Aufgabe wirkungsvoll entlastet werden.

Heute reichten die Unterstützungsmöglichkeiten häufig nicht aus. «Für viele Familien würde eine punktuelle Betreuung, eine Betreuung während mehrerer Tage oder an Wochenenden die Situation bedeutend verbessern», schreibt die Regierung. 2014 wurde für 2700 Kinder eine IPZ ausgerichtet.

Bundesrat gegen Doppelentschädigung

Der Bundesrat folgt weitgehend der nationalrätlichen Gesundheitskommission, welche den Gesetzesentwurf im vergangenen Jahr einstimmig verabschiedet hat. Er lehnt es hingegen ab, darauf zu verzichten, den IPZ vom Betrag des Assistenzbeitrags abzuziehen. Das würde seiner Ansicht nach eine Doppelentschädigung derselben Leistungen bedeuten und die IV um zusätzlich 6,5 Millionen Franken belasten.

Die Regierung unterstreicht zudem die Notwendigkeit, das Projekt der Kommission mit dem Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen zu koordinieren.

Das Geschäft geht nun in die parlamentarische Beratung. Als erstes befasst sich die SGK des Nationalrats erneut mit dem Entwurf, danach ist die grosse Kammer am Zug. Der Vorschlag, Familien von schwerbehinderten Kindern besser zu unterstützen, kommt vom ehemaligen Berner SVP-Nationalrat Rudolf Joder, dessen parlamentarische Initiative von beiden Parlamentskommissionen gutgeheissen wurde.

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