Bundesrat will Fluggesellschaften stärker in die Pflicht nehmen

Fluggesellschaften sollen künftig beweisen müssen, dass sie alles Nötige unternommen haben, um die Einreise von Ausländern ohne erforderliche Papiere zu verhindern. Diese geplante Änderung des Ausländergesetzes stösst bei den betroffenen Unternehmen auf Widerstand.

Die Fluggesellschaften sollen ihre Anstrengungen gegen die illegale Einreise verstärken (Symbolbild) (Bild: sda)

Fluggesellschaften sollen künftig beweisen müssen, dass sie alles Nötige unternommen haben, um die Einreise von Ausländern ohne erforderliche Papiere zu verhindern. Diese geplante Änderung des Ausländergesetzes stösst bei den betroffenen Unternehmen auf Widerstand.

Bleiben diese den geforderten Beweis nämlich schuldig, drohen ihnen je nach Schwere der Sorgfalts- oder Meldepflichtverletzung Bussen zwischen 4000 und 16’000 Franken pro beförderten Passagier. Nach Ansicht des Bundesrates verstärkt die Umkehr der Beweislast die Wirkung der bereits bestehenden Sanktionen. Er erhofft sich davon, dass weniger Menschen ohne die erforderlichen Papiere in die Schweiz reisen.

Das neue System gilt für Luftverkehrsunternehmen, die Passagiere von einem Abreiseort ausserhalb des Schengen-Raums an einen internationalen Flughafen der Schweiz befördert. Gemäss dem Vernehmlassungsbericht wurden im vergangenen Jahr nahezu 1000 Verstösse gegen die Sorgfaltspflicht gemeldet.

Kritik der Fluggesellschaften

Erwartet kritisch äussern sich die betroffenen Fluggesellschaften zu den Vorschlägen. Die Verschärfung sei „unverhältnismässig“ und führe lediglich zu einer Verlagerung des Problems, schreibt die SWISS in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung, die am Donnerstag zu Ende geht. Laut Edelweiss resultiert ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand.

Unbestritten sind die weiteren Massnahmen in der Gesetzesrevision. Die zusätzliche finanzielle Beteiligung des Bundes am Bau und an der Einrichtung von Administrativhaftplätzen wird weitum begrüsst. Diese sollen dem Vollzug der Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft dienen.

Auch der automatische Datenabgleich zwischen dem Passagier-Informationssystem des Bundesamtes für Migration und anderen Datenbanken stösst auf keinen Widerstand. Damit will der Bundesrat die Kontrolle an den Schengen-Aussengrenzen verbessern.

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