Bundesrat will für Stimmrechtsbescheinigung eine Frist setzen

Bei Volksinitiativen und Referenden sollen die Gemeinden künftig die Stimmrechtsbescheinigung innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen müssen. Damit will der Bundesrat Kontroversen wie jene um die gescheiterten Referenden zu den Steuerabkommen vermeiden.

Kisten mit Unterschriftsbögen (Archiv) (Bild: sda)

Bei Volksinitiativen und Referenden sollen die Gemeinden künftig die Stimmrechtsbescheinigung innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen müssen. Damit will der Bundesrat Kontroversen wie jene um die gescheiterten Referenden zu den Steuerabkommen vermeiden.

Der Bundesrat beantragt den Räten, eine entsprechende Motion anzunehmen. Er sei dabei, eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorzubereiten, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion. In diesem Rahmen wolle er das Anliegen aufnehmen.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates fordert mit der Motion, dass für die Einreichung von Unterschriften und für die Stimmrechtsbescheinigung getrennte Fristen vorgesehen werden. Heute ist lediglich eine Frist festgelegt. Bei Referenden müssen 50’000 Unterschriften samt Stimmrechtsbescheinigung innerhalb von 100 Tagen bei der Bundeskanzlei eintreffen.

Kontroverse um Steuerabkommen

Die Kontroverse um die Fristen entbrannte, als der Bund bekannt gab, dass die Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich nicht zustande gekommen sind. Die Referenden scheiterten, weil die Komitees nicht rechtzeitig genügend Unterschriften einreichten.

Die AUNS macht die Gemeinden für die Verspätung verantwortlich. Deren mangelhafte Arbeit habe dazu geführt, dass rechtzeitig beglaubigte Unterschriften zu spät bei der Bundeskanzlei eingetroffen seien.

Zu knapp kalkuliert

Der Bund sieht das Problem nicht nur bei den Gemeinden, sondern auch bei den Referendumskomitees, die den Gemeinden viele Unterschriften erst knapp vor Ablauf der Sammelfrist zugestellt hatten. Zwar seien die Amtsstellen gesetzlich verpflichtet, die bescheinigten Unterschriften den Komitees unverzüglich zurückzugeben, hielt die Bundeskanzlei fest.

Derselbe Gesetzesartikel verpflichte aber die Urheber des Referendums, die Unterschriftenlisten den Amtsstellen rechtzeitig vor Ablauf der Frist zuzustellen. Die Referendumsfrist war 1995 von 90 auf 100 Tage verlängert worden, damit die Referendumskomitees die Stimmrechtsbescheinigungen rechtzeitig vor Ablauf der Frist einholen können.

Über die Referenden zu den Steuerabkommen muss noch das Bundesgericht entscheiden. Die AUNS fordert, dass auch jene Unterschriften zählen sollen, die nach Ablauf der Frist nachgereicht wurden.

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