Der Bundesrat will die Präimplantationsdiagnostik in engen Grenzen zulassen. Erblich vorbelasteten Paaren soll es erlaubt sein, bei einer künstlichen Befruchtung die Embryos genetisch untersuchen zu lassen und Embryos mit schweren Erbkrankheiten auszuschliessen.
Für Paare mit einer Familiengeschichte mit Erbkrankheiten ist das Kinderkriegen mit Risiken behaftet, da das Kind mit höherer Wahrscheinlichkeit unter einer schweren Erbkrankheit leidet. Die künstliche Befruchtung mit vorgängiger Untersuchung des Embryos bietet Abhilfe, indem ein Embryo ohne Erbkrankheit ausgewählt werden kann. Ethisch ist das heute verbotene Verfahren hochumstritten, weil Nachkommen mit bestimmten Eigenschaften explizit ausgewählt werden.
Der Bundesrat will die Präimplantationsdiagnostik (PID) wie vor einem Jahr angekündigt nun erblich vorbelasteten Paaren ermöglichen. Am Freitag leitete er die entsprechende Botschaft an das Parlament. Pro Jahr dürften nach Schätzungen des Bundesrates 50 bis 100 Paare die PID nutzen.
Die Möglichkeiten der PID gehen weit über die Untersuchung nach Erbkrankheiten hinaus. Diese Anwendungen bleiben aber ausgeschlossen und werden unter Strafe gestellt. Nicht erlaubt ist es zum Beispiel, das Geschlecht eines Babys auszuwählen, den Embryo auf Trisomie 21 zu testen oder ein Kind mit bestimmten Gewebeeigenschaften «zu züchten», das dann einem kranken Geschwister helfen kann.
Weniger Mehrlingsschwangerschaften
Da die Änderungen eine Lockerung des Fortpflanzungsmedizin-Artikels in der Bundesverfassung bedingen, wird das Volk entscheiden. Der Bundesrat strebt auch weitere Neuerungen an, die einen deutlich grösseren Kreis als bei der PID betreffen. So soll die Aufbewahrung von Embryos künftig erlaubt sein.
Heute müssen alle lebensfähigen Embryos nach der künstlichen Befruchtung in den Mutterleib übertragen werden, was oft zu Zwillings- und Drillingsschwangerschaften führt – mit entsprechend höheren Risiken für Mutter und Kind. Das soll verhindert werden. Künftig könnten Embryonen auch später eingepflanzt werden.
Geprüft werden soll laut der Botschaft auch, ob die obligatorische Krankenversicherung die Kosten für die in-vitro-Befruchtung, aber auch für die PID übernehmen soll. Die Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen wird eine Empfehlung abgeben müssen. Bei einem PID-Verfahren fallen Kosten von 10’000 bis 20’000 Franken an.