Bundesrat will Gesetzesentwurf zum Stipendienwesen überarbeiten

Nach Kritik in der Vernehmlassung will der Bundesrat seinen Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes überarbeiten. Es handelt sich dabei um einen indirekten Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative des Verbands Schweizer Studierendenschaften (VSS).

Anders als die Initianten will der Bundesrat einen "minimalen Lebensstandard" für Studenten nicht mitfinanzieren (Symbolbild) (Bild: sda)

Nach Kritik in der Vernehmlassung will der Bundesrat seinen Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes überarbeiten. Es handelt sich dabei um einen indirekten Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative des Verbands Schweizer Studierendenschaften (VSS).

Der Bundesrat erachtet seinen Gesetzesentwurf zwar als solide Grundlage für die weiteren Arbeiten und sieht in den rund 90 Vernehmlassungsantworten ein «positives Echo». Einzelne Aspekte aber müssten noch «präzisiert» werden.

Bildungsminister Johann Schneider-Ammann wurde deshalb mit der Überarbeitung der Vorlage beauftragt. Im Sommer soll die entsprechende Botschaft für das Parlament bereitliegen.

Unterschiedliche Auffassungen bestünden insbesondere darüber, in welchem Umfang die Regelungen des interkantonalen Stipendienkonkordats in das Ausbildungsbeitragsgesetz übernommen werden sollen, teilte das Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Mittwoch mit.

Um ein schlankes Rahmengesetz zu erhalten, schlägt der Bundesrat nun vor, lediglich auf das Stipendienkonkordat zu verweisen.

Bund will nicht für minimalen Lebensstandard aufkommen

Sowohl Bundesrat als auch VSS wollen das Stipendienwesen in der tertiären Bildungsstufe grundsätzlich schweizweit harmonisieren, der Bundesrat will aber im Gegensatz zum Studierendenverband die Entscheidkompetenz bei den Kantonen belassen. Die Initiative des VSS würde laut Bundesrat zudem zu Mehrkosten von bis zu einer halben Milliarden Franken für die Bundeskasse führen.

So sieht der Initiativtext vor, dass den Studierenden während der gesamten Dauer der Ausbildung ein «minimaler Lebensstandard» garantiert werden soll. Diesen will der Bundesrat nicht mitfinanzieren.

In seinen Ausführungen zur Gesetzesrevision orientiert er sich denn auch mehrheitlich am Stipendienkonkordat der Kantone, das etwa das Höchstalter für den Bezug von Stipendien auf 35 Jahre festsetzt.

Verteilmodell von Bundessubventionen wird beibehalten

Auf Bestimmungen zur Höhe der Stipendien will der Bundesrat nun verzichten. Nicht beibehalten wird auch die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene leistungsorientierte Ausrichtung der Bundessubventionen. Diese hätten entsprechend den effektiven Stipendienleistungen der Kantone angepasst werden sollen.

Nun wird das bestehende Verteilmodell beibehalten, das teilweise zu grossen Unterschieden führt. Zum Beispiel decken die Bundeszahlungen an den Kanton Zug heute 27 Prozent von dessen Stipendienauslagen. Der Jura hingegen kommt nur auf eine Deckung von 5 Prozent.

Gemäss dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates hätte der Jura nun 350’000 Franken mehr bekommen sollen. Auch andere Westschweizer Kantone hätten profitiert, die Waadt etwa um 1,1 Millionen und das Wallis um 1,2 Millionen Franken.

Grösste Unterstützung für Gegenvorschlag aus der Romandie

Wenig erstaunt deshalb, dass sich die Kantone in der Romandie mehrheitlich für den Gegenvorschlag des Bundesrates ausgesprochen haben. Einzig Genf und Freiburg waren dagegen, denn sie hätten gemäss dem neuen Verteilmodell 60’000 respektive 165’000 Franken weniger Bundessubventionen erhalten. Auch die Deutschschweizer Kantone konnten mit dem Gegenvorschlag wenig anfangen.

SVP und FDP stellten sich in der Vernehmlassung auf die Position, das am 1. März 2013 mit vorläufig elf Kantonen in Kraft getretene Stipendienkonkordat genüge vollauf und es bedürfe deshalb keiner Änderung des Bundesgesetzes. SP und Grüne unterstützen derweil gemeinsam mit den Gewerkschaften in weiten Teilen die Intitiative des VSS.

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