Der Bundesrat will das Verbot von Hafturlauben nicht auf alle Verwahrten ausdehnen. Er lehnt deshalb eine Motion von Natalie Rickli (SVP/ZH) ab. Sie verlangt, dass Hafturlaube nicht nur bei lebenslang Verwahrten ausgeschlossen werden, sondern auch bei allen übrigen Verwahrten.
Heute sind Vollzugsöffnungen nur bei lebenslänglich Verwahrten verboten. Dies sei gerechtfertigt wegen der ausserordentlichen Schwere ihrer Gemeingefährlichkeit, schreibt der Bundesrat in der am Donnerstag veröffentlichten Motionsantwort.
Bei „normal“ Verwahrten gehe man aber grundsätzlich davon aus, dass sie irgendwann wieder entlassen werden könnten. Es sei deshalb unerlässlich, regelmässig die Voraussetzungen zu überprüfen und eine umfassende Prognose zu erstellen.
Erfahrungen wichtig
Prognosen zu erstellen sei jedoch eine schwierige und fehleranfällige Aufgabe. Dies insbesondere auch deshalb, weil menschliches Sozialverhalten nur bedingt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorausgesagt werden könne, schreibt der Bundesrat.
Deshalb sei es umso wichtiger, dass sich die Behörden und Fachleute auch auf Erfahrungen mit – unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen durchgeführten – Vollzugsöffnungen stützen könnten. Vollzugsöffnungen würden nicht leichtfertig gewährt.
Die Motionärin begründete ihren Vorstoss mit dem Fall eines 65-jährigen Sexualstraftäters, der letzten Juni anlässlich eines Spaziergangs mit zwei Gefängnisangestellten floh und sich erst nach etwas mehr als vier Tagen Flucht wieder der Polizei stellte.
Dieser Fall zeige, dass es letztlich unverantwortbar sei, verwahrten Straftätern überhaupt Hafturlaube beziehungsweise Ausgangsmöglichkeiten zu gewähren. Das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung sei höher zu gewichten, findet Rickli.
Eine Administrativuntersuchung des Falls durch den ehemaligen Bundesrichter Claude Rouiller war vor kurzem zum Schluss gekommen, dass eine Reihe von Nachlässigkeiten und Missverständnissen die Flucht des seit mehr als 40 Jahren inhaftierten Straftäters begünstigt hatte.